Inmitten der anhaltenden Debatten über die finanzpolitische Ausrichtung für das Jahr 2025 hat die Regierungskoalition beschlossen, den geplanten Nachtragshaushalt für 2024 zunächst auf Eis zu legen. Dies teilten die haushaltspolitischen Sprecher Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) mit. Wesentlicher Kern ihrer Botschaft: Der Nachtragshaushalt für 2024 und der Haushalt 2025 müssen als ein untrennbares Paket betrachtet werden, um die angestrebte finanzpolitische Stabilität zu gewährleisten.
Derzeit bemühen sich die Koalitionsspitzen um einen Konsens bezüglich konjunkturpolitischer Maßnahmen und der Gestaltung des Haushalts 2025. Entscheidungen in dieser Hängepartie könnten bereits heute fallen.
Die formelle Beratung des Nachtragshaushalts wird gemäß der Geschäftsordnung des Bundestages erst nach der Stellungnahme des Bundesrates in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Eine verpflichtende Behandlung des Themas steht bereits fest. Die entscheidende Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss ist für den 14. November angesetzt, in der auch der Haushalt 2025 abschließend behandelt werden soll.
Die Ampel-Vertreter betonten, dass dieses Vorgehen die Interdependenzen beider Haushalte für alle – einschließlich der Opposition – klar nachvollziehbar mache. Historische Parallelen ziehen sie dabei zur Handhabung des Nachtragshaushalts 2016 durch die Große Koalition. In einem transparenten Verfahren soll das Plenum des Bundestages den Nachtrag erneut an den Haushaltsausschuss delegieren.
Die Entscheidung für einen milliardenschweren Nachtragshaushalt wurde bereits im Juli angekündigt. Hintergrund sind rückläufige Steuereinnahmen, gestiegene Ausgaben für das Bürgergeld sowie erhöhte Kosten bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung plant Mehrausgaben von rund 10 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage soll die erlaubte Nettokreditaufnahme auf etwa 50 Milliarden Euro erhöht werden, im Vergleich zu den zuvor kalkulierten 39 Milliarden Euro. Der schwachen Konjunktur wird durch die Anpassung der Schuldenbremse Rechnung getragen.