Der politische Hoffnungsträger BSW, geführt von Sahra Wagenknecht, verpasst trotz einer leichten Stimmenzunahme im endgültigen Ergebnis den Einzug in den Deutschen Bundestag. Mit einem Stimmenanteil von 4,98 Prozent scheitert die Partei knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, wie der Bundeswahlausschuss bestätigt hat. Die 4.277 zusätzlichen Zweitstimmen gegenüber dem vorläufigen Ergebnis reichten nicht aus, um ins Parlament einzuziehen.
Daher bleibt die Sitzverteilung im 21. Deutschen Bundestag unverändert. Die CDU/CSU führt mit 28,5 Prozent, gefolgt von der AfD mit 20,8 Prozent und der SPD mit 16,4 Prozent. Die Grünen sichern sich 11,6 Prozent der Stimmen, während die Linke 8,8 Prozent verbucht. Für die FDP endet die Wahlschlacht mit einem Ausscheiden, da sie lediglich 4,3 Prozent der Stimmen erreicht.
Neben der BSW gibt es auch bei anderen Parteien leichte Änderungen bei den gültigen Zweitstimmen. Die CDU verzeichnet einen Zuwachs von 1.674 Stimmen, die SPD gewinnt 840 hinzu, während der FDP 121 Stimmen abgezogen werden. Ministerialdirektorin Ruth Brand erklärt, dass Korrekturen in Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg für diese Veränderungen verantwortlich sind.
Währenddessen berichtet Brand von vereinzelten organisatorischen Pannen. Im Wahlkreis Trier beispielsweise gelangten versehentlich Stimmzettel für Berlin-Pankow in die Wahllokale. Diese wurden für ungültig erklärt, nachdem 15 Wähler damit abgestimmt hatten. Ferner kam es in einigen Bundesländern zu ungewollten doppelten Versendungen von Wahlunterlagen, was zu drei nachgewiesenen Fällen von doppelter Stimmabgabe führte. In einem besonders kuriosen Fall im Wahlkreis Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis lenkte eine Person den Wahlvorstand ab, sodass eine andere Person zwei Mal abstimmen konnte. Diese und weitere Vorkommnisse in Hamburg und Sachsen führten zu Strafanzeigen.