21. April, 2025

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Klimapolitik unter Druck: Oberverwaltungsgericht fordert Nachbesserung des Klimaschutzprogramms

Klimapolitik unter Druck: Oberverwaltungsgericht fordert Nachbesserung des Klimaschutzprogramms

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Bundesregierung einen Dämpfer in Sachen Klimapolitik verpasst. In einer kürzlichen Entscheidung forderten die Richter eine Überarbeitung des aktuellen Klimaschutzprogramms. Dieser Schritt wurde mit dem kritischen Urteil untermauert, dass die bislang geplanten Maßnahmen nicht ausreichen würden, um die verpflichtenden Klimaschutzvorgaben zu erfüllen. Das Gericht gab somit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, die die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und das Erreichen der Klimaziele zum Gegenstand hatten.

Ariane Holle, die Vorsitzende Richterin, bemerkte in ihrer Begründung des Urteils, dass eine Überschreitung der Maximalmengen an Treibhausgasemissionen in vielen Sektoren zwischen 2024 und 2030 prognostiziert wird, mit der Ausnahme des Agrarsektors. Die Regierung muss demnach sicherstellen, dass alle Vorkehrungen des Programms effektiv dazu beitragen, die verbindlichen Klimaziele zu erreichen. Eine Gesamtlücke von etwa 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zeige, wie dringend Handlungsbedarf besteht.

Die DUH begrüßte das Urteil als Bestätigung ihres Standpunkts und forderte schnelle politische Konsequenzen, zum Beispiel die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen sowie die Abschaffung klimaschädigender Subventionen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisierte die bisherige "Pseudo-Klimaschutzpolitik" der Regierung.

Das in Frage stehende Klimaschutzprogramm beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen zur Emissionsminderung in verschiedenen Branchen wie Verkehr, Energie, Industrie und Landwirtschaft. Ein Anwalt der DUH bemängelte die Unklarheit vieler Zielsetzungen und deren konkreten Umsetzung. Vertreter der Bundesregierung hingegen betrachten das Programm eher als politische Richtlinie denn als detaillierten Planungsmechanismus.

Die Regierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen, was ggf. das Bundesverwaltungsgericht erneut auf den Plan rufen würde. Zudem steht eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes bevor, die eine sektorübergreifende und zukunftsorientierte Kontrolle der Ziele vorsieht, was von Klimaschützern kritisiert wird. Das Oberverwaltungsgerichtsurteil könnte die bevorstehenden Beratungen im Bundesrat zu dieser Gesetzesänderung nun beeinflussen.

Im Kern des Urteils steht die Mahnung an die Politik, transparente und effektive Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen und damit das steigende Bewusstsein für ökologische Verantwortung konkret in Handeln zu übersetzen. Ein notwendiges Unterfangen, das nun unter juristischer Aufsicht einmal mehr in den Fokus rückt.