Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Dienstag ein Gutachten, das besagt, dass es am deutschen Mobilfunkmarkt bereits einen wirksamen Wettbewerb gibt. Dies ist ein herber Rückschlag für kleine Wettbewerber, die gehofft hatten, von einer sogenannten Diensteanbieterverpflichtung zu profitieren. Bei einer solchen Verpflichtung wären die großen Netzbetreiber dazu gezwungen gewesen, Kapazitäten an die kleinen Unternehmen zu vermieten, die kein eigenes Netz besitzen und günstige Tarife anbieten.
Verbraucherschützer betonen die Bedeutung dieser Unternehmen für einen gesunden Wettbewerb am Markt. Allerdings lässt das Gutachten der Bundesnetzagentur nun wenig Hoffnung darauf, dass eine solche Vorschrift erlassen wird, die den kleinen Konkurrenten den Rücken stärken könnte. Die Regulierungsbehörde ist zwar nicht an das Gutachten gebunden, aber Behördenchef Klaus Müller betonte, dass die Ergebnisse bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren berücksichtigt werden.
Die Bundesnetzagentur plant im Frühjahr festzulegen, wie wichtige Handynetz-Frequenzen in Zukunft genutzt werden dürfen. Eine Verlängerung der jetzigen Nutzungsrechte würde den großen Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (O2) entgegenkommen. Gleichzeitig wird auch die Frage einer Diensteanbieterverpflichtung geklärt, auf die Freenet und andere Unternehmen setzen, um Zugang zum Technologiestandard 5G zu erhalten.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens und der Bewertung durch Behördenchef Müller scheint eine vollumfängliche Diensteanbieterverpflichtung sehr unwahrscheinlich zu sein. Möglicherweise werden jedoch bestehende Regeln leicht verschärft, um sicherzustellen, dass die kleinen Telekommunikationsfirmen nicht vollständig benachteiligt werden.