Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht, um ihre Interessen gegen die drohende Enteignung bei der Varta AG zu verteidigen. Der Vorwurf: Der Ausschluss von Kleinaktionären beim Sanierungsvorhaben des Konzerns verletze die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie. Der Vorstand des angeschlagenen Unternehmens aus Ellwangen hat sich zu den rechtlichen Schritten bislang nicht geäußert. Angesichts der niedrigen Erfolgsquote von 1,66 Prozent bei Verfassungsbeschwerden in den letzten Jahren sind solche Klagen allgemein schwer durchzusetzen.
Varta setzt auf ein Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, um den Fortbestand zu sichern. Hierdurch könnten die Interessen der Altaktionäre eingeschränkt werden, was in diesem Fall zur Kritik führender Anlegerschutzorganisationen führte. Sie bemängeln, dass der Vorstandsvorsitzende Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Anteile hält, eine Kapitalherabsetzung und eine Kapitalerhöhung plant, bei der Kleinaktionäre nicht beteiligt werden sollen, während er selbst als einziger Altaktionär profitieren könnte.
Die laufende Krise des Unternehmens, das rund 4.000 Mitarbeiter beschäftigt, hat vielfältige Ursachen. Insbesondere die Abhängigkeit von Apple als Hauptkunde und Managementfehler werden von Kritikern hervorgehoben. Zusätzlich setzte im Februar ein Hackerangriff die Produktion für mehrere Wochen außer Gefecht. Trotz der Schwierigkeiten betont ein Sprecher, dass die Maßnahmen im besten Interesse aller Beteiligten getroffen wurden, um Varta eine neue Perspektive zu eröffnen.