In Zeiten, in denen das Portemonnaie immer enger geschnürt wird, suchen viele Deutsche nach Wegen, ihre finanzielle Last zu mindern. Ein zunehmend diskutiertes Thema ist dabei die Kirchensteuer, deren Höhe für einige bereits ein Grund zum Kirchenaustritt darstellte.
Doch es gibt auch Wege, die Steuerlast zu reduzieren, ohne den Glauben oder die Kirchengemeinschaft verlassen zu müssen.
Eine Frage der Mitgliedschaft
Grundsätzlich sind es die Mitglieder staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften, die zur Kasse gebeten werden. Die Kirchensteuer, meist ein Prozentsatz der Einkommensteuer, fließt direkt von den Finanzämtern oder den Arbeitgebern an die Kirchen.
Doch bei näherem Hinsehen offenbaren sich Mechanismen wie der „Halbteilungsgrundsatz“ für Paare unterschiedlicher Konfession oder das „besondere Kirchgeld“ in glaubensverschiedenen Ehen, die die Kirchensteuerlast beeinflussen können.
Die Kirchensteuer im Detail
Mit Raten zwischen acht und neun Prozent der Einkommensteuer kann die Kirchensteuer je nach Einkommen deutlich ins Gewicht fallen. Doch was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Steuer kann über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet werden, was die tatsächliche Belastung relativiert.
Kappung und Teilerlass: Weniger zahlen, Mitglied bleiben
Für Einkommensstarke bieten die Modelle der Kappung und des Teilerlasses attraktive Möglichkeiten, die Kirchensteuer zu reduzieren. Während die Kappung die Steuerlast auf einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens deckelt, kann der Teilerlass bei einmaligen hohen Einkünften wie Abfindungen greifen.
Beide Optionen erfordern in der Regel die Mitgliedschaft in der Kirche und müssen bei der zuständigen Kirchenbehörde beantragt werden.
Kinder und die Zwölftelungsregel
Auch Kinder und die sogenannte Zwölftelungsregel können die Kirchensteuer beeinflussen. Während Kinderfreibeträge indirekt die Steuerlast mindern, sorgt die Zwölftelungsregel dafür, dass nach einem Kirchenaustritt noch für die Monate des aktuellen Jahres Kirchensteuer entrichtet werden muss.
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Ein oft übersehener Aspekt ist die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung, die das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Einkommensteuer reduziert.
Dieser Mechanismus kann zu einer effektiven Minderung der Steuerlast führen und zeigt einmal mehr, dass die Kirchensteuer nicht nur eine Frage des Glaubens, sondern auch der finanziellen Planung ist.