Eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) lenkt die Aufmerksamkeit auf die begrenzte Wirkung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentenansprüche von Müttern. Vor beinahe vier Jahrzehnten eingeführt, sollte diese Maßnahme Frauen im Alter finanziell besser absichern. Doch das Ergebnis dieser Reform bleibt laut DIW weit hinter den Erwartungen zurück. Ein beträchtlicher Unterschied in den Rentenansprüchen zwischen Frauen mit Kindern und kinderlosen Frauen sowie Männern besteht weiterhin, insbesondere in Westdeutschland.
Die Studie zeigt, dass Männer der Geburtenjahrgänge 1952 bis 1959 in Westdeutschland im Alter von 60 Jahren durchschnittlich 1420 Euro monatlich an Rentenansprüchen haben. Im Vergleich dazu kommen Frauen desselben Geburtszeitraums, selbst mit Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, lediglich auf 890 Euro. Die Einkommenslücke wird durch die Berücksichtigung minimal von 41 auf 37 Prozent reduziert, was die Unzulänglichkeit der Rentenpunkte verdeutlicht.
Seit der Reform 1986 wurden die Kindererziehungszeiten als Teil der Rentenberechnung einbezogen. Einen bedeutenden Schritt machte die Einführung der sogenannten Mütterrente, die seit 2014 drei Rentenpunkte für nach 1992 geborene Kinder gewährt. Für früher Geborene waren es zunächst weniger, allerdings plant die Regierung, grundsätzlich drei Punkte auch für diese Fälle zu vergeben. Doch die Autoren der DIW-Studie kritisieren, dass dies nicht ausreicht, um bestehende Rentenungleichheiten vollständig zu beseitigen. Besonders im Westen Deutschlands arbeiten Mütter nach wie vor überproportional in Teilzeit, was ihre Rentenansprüche merklich schmälert.
Im Gegensatz dazu sind die Rentenlücken in Ostdeutschland weniger ausgeprägt, da Frauen dort häufig schneller nach der Geburt eines Kindes in Vollzeitarbeit zurückkehren. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass Kindererziehungszeiten tatsächlich nur dann ihre volle Wirkung entfalten können, wenn Mütter die Möglichkeit haben, frühzeitig in eine annähernd vollzeitige Beschäftigung einzusteigen. So bleibt noch viel zu tun, um die Rentengerechtigkeit dauerhaft zu sichern.