08. September, 2024

Finanzen

Finanzamt ausgetrickst: Elternschaft zahlt sich aus!

Wir zeigen Ihnen, wie Sie bis zu 60.000€ sparen können, indem sie frühzeitig Vermögen auf ihre Kinder übertragen.

Finanzamt ausgetrickst: Elternschaft zahlt sich aus!
Mit der richtigen Planung können Eltern erheblich beim Finanzamt sparen, indem sie frühzeitig Vermögen auf ihre Kinder übertragen.

Viele Eltern sind sich der erheblichen finanziellen Belastung durch die Aufzucht ihrer Kinder bewusst, doch nur wenige wissen um die bedeutenden Steuervorteile, die sie nutzen könnten.

Bis zu 150.000 Euro kosten Kinder durchschnittlich von der Geburt bis zur Volljährigkeit, eine Summe, die bei vielen Haushalten tief ins Kontor schlägt. Doch es gibt Wege, wie man diesen finanziellen Aufwand steuerlich signifikant abmildern kann.

Der steuerliche Nutzen eines Kindes

Standardmäßig können Eltern einige direkt mit ihren Kindern verbundene Kosten steuerlich geltend machen, wie etwa Ausgaben für Kinderbetreuung bis zu 6.000 Euro jährlich.

Zudem profitieren sie vom Kinderfreibetrag, der 2024 insgesamt 9.312 Euro beträgt. Der Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird.

Doch in vielen Fällen reicht dies nicht aus, um das ausgezahlte Kindergeld zu übersteigen, weshalb keine zusätzliche Steuererstattung erfolgt.

Frühe Vermögensübertragung

Eine weniger bekannte, jedoch deutlich effektivere Methode, Steuern zu sparen, besteht darin, frühzeitig Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und können bis zu 12.640 Euro jährlich steuerfrei einnehmen.

Durch geschickte Vermögensübertragungen können Eltern somit über die Jahre bis zu 60.000 Euro sparen. Das Modell erfordert allerdings eine unwiderrufliche Übertragung des Vermögens.

Potentielle Fallstricke und Vorsichtsmaßnahmen

Es gibt jedoch auch Risiken und Nebenwirkungen bei dieser Strategie. Ein zu hohes eigenes Einkommen des Kindes könnte beispielsweise den Ausschluss von der kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder den Verlust von BAföG-Ansprüchen bedeuten.

Zudem müssen Eltern sicherstellen, dass das übertragene Vermögen wirklich im Sinne des Kindes verwendet wird und nicht zurückfließt, da dies steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.