In einem zukunftsweisenden Statement auf dem Kongress Medientage Mitteldeutschland in Leipzig signalisierte Sachsens Medienminister Oliver Schenk, dass es bis zum Beginn des Jahres 2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland geben wird. Der Vertreter der CDU machte klar, dass ein solcher Schritt bereits jetzt hätte eingeleitet werden müssen, wenn er rechtzeitig effektiv werden sollte. Er versicherte, dass das aktuelle Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtlichen Sender vorerst weiterläuft und durch beträchtliche Rücklagen gestützt wird, was die Deckung des Bedarfs für 2025/2026 ermöglicht. Der Fokus liege nun darauf, gemeinsam mit den Bundesländern Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio anzustoßen. Bis zum Herbst strebe man die Formulierung eines konkreten Vorschlags an, gab Schenk zu Protokoll. Dabei deutete er auch eine mögliche Festsetzung eines neuen Beitrags ab dem Jahr 2027 an. Während die Diskussion um die Höhe des Rundfunkbeitrags in den vergangenen Monaten lebhaft und kontrovers geführt wurde, mahnte die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme, einen offenen Verfassungsbruch in dieser Angelegenheit zu riskieren. Der MDR-Intendant Ralf Ludwig appellierte an die Einhaltung der Staatsverträge und rechnete fest mit einer Beitragsanhebung zum festgelegten Datum. Ein komplexes Verfahren bildet die Grundlage für die Ermittlung des Rundfunkbeitrags, der in einem Staatsvertrag der Länder festgeschrieben wird. Der öffentlich-rechtliche Auftrag wird dabei finanziert, ohne konkrete Programminhalte zu reglementieren. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ein unabhängiger Sachverständigenrat, erarbeitet eine Beitragsvorschlag. Derzeit liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro monatlich, mit einer von der KEF vorgeschlagenen Erhöhung auf 18,94 Euro ab 2025. Die Entscheidung hierüber treffen die Ministerpräsidenten und Landesparlamente, die ein einstimmiges Votum abgeben müssen. Mehrere Länderchefs hatten sich bereits gegen eine Anhebung ausgesprochen, was zu einem möglichen Konflikt führen könnte, der das Bundesverfassungsgericht beschäftigen dürfte.