Viele Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer, aber auch zahlreiche juristische Fachleute blicken gespannt auf Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich heute mit einem bedeutsamen Datenschutzvorfall des sozialen Netzwerks Facebook. Die entscheidende Frage: Wann besteht ein Anspruch auf Schadenersatz bei Verletzung des Datenschutzes? Die Zivilrichter könnten überraschend niedrige Hürden für Schadenersatzansprüche setzen, so deutete es zumindest eine frühere Verhandlung an. Das wäre ein Rückschlag für Facebook, die bereits zuvor in den Vorinstanzen häufig unterlagen. Ein solcher Richterspruch hätte weitreichende Konsequenzen, nicht nur für den aktuellen Fall. Der Vorfall dreht sich um sogenanntes Scraping, bei dem Daten von mehr als einer halben Milliarde Facebook-Benutzern gestohlen wurden. Dies geschah durch das Ausnutzen einer Funktion zur Freundessuche, wodurch Angreifer Zugang zu kritischen Profilinformationen erlangten. Betroffene fordern Schadenersatz für den Kontrollverlust ihrer Daten und daraus resultierende immaterielle Schäden. Die Facebook-Mutter Meta weist diese Ansprüche jedoch zurück. Der Ausgang des Falls wird bedeutende juristische Folgen haben, da eine einheitliche Interpretation der Datenschutz-Grundverordnung fehlt. Da viele Instanzgerichte zu unterschiedlichen Urteilen gelangten, könnte das heutige Urteil des BGH als Leitentscheidung fungieren. Es wäre das erste derartige Verfahren seit Einführung dieser Möglichkeit Ende Oktober. Bis zur Klärung können ähnliche Verfahren ausgesetzt werden, was die Entscheidungsfindung für die Instanzgerichte beschleunigen würde. Der Vorfall wirft Fragen zur Verantwortung von Facebook beim Schutz gegen Scraping auf. Meta betont, dass das vollständige Unterbinden von Scraping aufgrund der Nutzungsmuster schwierig sei. Ein eigenes Team bemüht sich, durch technische Maßnahmen den Datenzugriff einzuschränken. Für Nutzerinnen und Nutzer gibt es klare Empfehlungen zur Selbsthilfe: weniger preisgeben, genau kontrollieren und gegebenenfalls Nutzerkonten löschen. Facebook selbst rät zur regelmäßigen Kontrolle der Privatsphäre-Einstellungen, um unerwünschten Datenzugriff zu vermeiden.