14. Januar, 2025

Wirtschaft

Kaufkraftverlust beim Elterngeld: Alarmierende Studie des IW enthüllt strukturelle Probleme

Kaufkraftverlust beim Elterngeld: Alarmierende Studie des IW enthüllt strukturelle Probleme

Das Elterngeld in Deutschland hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 beträchtlich an Wert verloren, wie eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) verdeutlicht. Laut dieser Untersuchung, über die die "Rheinische Post" vorab berichtet, ist die Kaufkraft dieser staatlichen Leistung bis 2023 um beachtliche 38 Prozent gesunken. Die Studie, deren Autor Wido Geis-Thöne eine Analyse auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts durchführte, weist darauf hin, dass die Inflationseffekte seit 2007 nicht kompensiert wurden. Dies wirkt sich nachteilig auf immer größere Teile der Mittelschicht aus.

Besonders betroffen sind Eltern ohne eigenes Einkommen, die derzeit den unveränderten Mindestbetrag von 300 Euro monatlich erhalten. Laut Studie hätte dieser Betrag angehoben werden müssen, um den Kaufkraftschwund auszugleichen. Doch nicht nur die unteren Einkommensschichten sind betroffen. Auch Familien mit höheren Einkünften, die den maximalen Betrag von 1.800 Euro beziehen, verzeichnen Kaufkraftverluste. Um die ursprüngliche Absicherung durch das Elterngeld zu gewährleisten, sei eine Anpassung an die Inflation unvermeidlich, so das Institut.

Die ursprünglich von der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP versprochenen Reformen für das Elterngeld blieben hingegen aus. Statt Verbesserungen gab es Einschnitte: Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Leistung wurden abgesenkt. Ab April 2025 wird das Elterngeld nur Familien zustehen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich nicht mehr als 175.000 Euro beträgt. Dies setzt eine bereits erfolgte Reduzierung der Bezugsgrenze fort, die im April auf 250.000 Euro gesenkt wurde, von zuvor noch 300.000 Euro.