Die Bundesgerichtshofsentscheidung im Fall der Süßigkeitenherstellers Katjes hat wichtige Signale für den fairen Wettbewerb und den Verbraucherschutz gesetzt. Unter dem Werbeslogan 'Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral' war das Unternehmen an die Öffentlichkeit getreten, ohne diese Aussage mit aussagekräftigen Informationen zu untermauern.
Das Gericht stufte diese pauschale Werbung als unzulässig ein und schob damit derart ungenauen Behauptungen einen Riegel vor. Für Verbraucher ist es essenziell, zwischen Produkten zu unterscheiden, die tatsächlich ihre Emissionen reduzieren, und solchen, die lediglich auf nachträgliche Kompensationen setzen. Diese Unterscheidung kann einen bedeutenden Einfluss auf die Kaufentscheidung haben.
Wichtig ist dabei, dass die Qualität von Emissionskompensationen überprüft wird. Solche Maßnahmen sind keineswegs grundsätzlich abzulehnen, allerdings nur dort sinnvoll, wo direkte Emissionseinsparungen nicht möglich sind.