In einer aktuellen Debatte fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von den Krankenkassen, Strafzahlungen zu leisten, wenn Patienten Termine unentschuldigt nicht wahrnehmen. Der Vorsitzende der KBV, Andreas Gassen, betonte gegenüber der "Bild", dass es untragbar sei, wenn Patienten ihre Termine ohne Absage verstreichen lassen, da Praxen diese Zeiten nicht doppelt vergeben könnten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilt zwar die Sorge der Ärzte, hält Geldstrafen jedoch für den falschen Ansatz. Lauterbach appelliert stattdessen an die Patienten, rechtzeitig abzusagen, sollte es zu einer Terminabsage kommen. "Die Ärzte haben recht, ausgefallene Termine müssen die medizinisch bedingte Ausnahme sein", so Lauterbach.
Eine mögliche Lösung sieht Lauterbach im derzeit beratenen Versorgungsstärkungsgesetz, das unter anderem eine Entbudgetierung für Hausarztpraxen vorsieht. Dies soll etwa durch den Wegfall von Budgetgrenzen und die Umstellung bestimmter Vergütungen auf Pauschalen erreicht werden, um so die Praxisüberlastung zu mindern.
Erste Arztpraxen haben bereits reagiert und verlangen laut Zeitungsberichten eine Strafgebühr von 40 Euro für unentschuldigtes Fernbleiben. Gassen verteidigte dieses Vorgehen und kritisierte Forderungen nach mehr und schnelleren Terminen in diesem Zusammenhang als "lächerlich".
Auf der anderen Seite der Debatte äußert sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz strikt gegen diese Forderungen. Vorstand Eugen Brysch bezeichnete die bestehenden Strafgebühren als ausreichend und warf Gassen vor, erneut unnötige Belastungen für die Versicherten zu fordern.
Brysch fordert zudem Maßnahmen gegen ärztlich abgesagte Termine. Seiner Meinung nach sollte auch eine systematische Überprüfung der Präsenzzeiten der Praxen stattfinden, um die Erreichbarkeit für Patienten zu verbessern, was er als größtes Problem ansieht.
In einer angespannten Diskussion fordern beide Seiten klare Regelungen und Lösungen für die Problematik der Terminausfälle.