21. November, 2024

Politik

Kassel: Gericht stärkt Rechte pflegender Angehöriger

Kassel: Gericht stärkt Rechte pflegender Angehöriger

Das Bundessozialgericht in Kassel hat im Interesse von Angehörigen pflegebedürftiger Eltern entschieden und die Auskunftspflicht für Vermögensverhältnisse eingeschränkt, wenn das Einkommen die Marke von 100.000 Euro nicht überschreitet. Im Fokus stand ein Fall aus dem Landkreis Neuwied, in dem das jährliche Einkommen eines Sohnes in Frage gestellt wurde, der für die Pflege seines Vaters in einem Seniorenheim staatliche Unterstützung erhält.

Initial hatte das Sozialamt des Landkreises die Vermutung geäußert, das Einkommen des Sohnes übersteige besagte Grenze, und verlangte umfassende Informationen. Der 8. Senat des Bundessozialgerichts entschied nun, dass eine solche Vermutung allein keine erweiterte Auskunftspflicht über Vermögen rechtfertigt. Dieser Schutzmechanismus wurde erst 2020 durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt, um zu verhindern, dass unzureichende Einkommensvermutungen zu weitreichenden Informationsansprüchen führen.

Die Entscheidung hebt hervor, dass anfänglich lediglich Einkommensauskünfte gefordert werden dürfen. Das Gericht betonte, dass das Gesetz keinen Raum für eine unkontrollierte Ausweitungen der Auskunftspflicht lässt, ohne ausreichend fundierte Anhaltspunkte. Dieses Urteil zielt darauf ab, eine Balance zwischen den Rechten der Sozialhilfeträger und dem Schutz der Angehörigen zu wahren und setzt klare Grenzen für datenschutzrechtliche Eingriffe.