Das US-Justizministerium plant, eine richterliche Anordnung zu beantragen, die Google dazu zwingen könnte, sich von zentralen Produkten wie seinem Chrome-Browser und dem Android-Betriebssystem zu trennen. Diese Maßnahme ist Teil der Bestrebungen, die Marktdominanz des Unternehmens im Bereich der Online-Suche zu begrenzen.
Die beantragte Anordnung, die im Laufe des Mittwochs eingereicht werden soll, basiert auf einem Rahmen, der bereits im letzten Monat von den Staatsanwälten vorgestellt wurde. Diese hatten darin vorgeschlagen, dass Google Suchdaten mit Mitbewerbern teilen muss und seine Möglichkeiten zur Nutzung von Suchergebnissen für die Entwicklung neuer KI-Modelle eingeschränkt werden.
Diese umfassende Lösung des Justizministeriums folgt auf eine frühere Entscheidung von Richter Amit Mehta in Washington, DC. Er stellte fest, dass Google durch exklusive Vereinbarungen mit Mobilfunkanbietern, Browserentwicklern und Geräteherstellern, insbesondere mit Apple, ein illegales Monopol geschaffen hat.
Ziel ist es, neuen Anbietern im Bereich der Suchmaschinenentwicklung unabhängige Chancen zu ermöglichen und kommerzielle Möglichkeiten zu schaffen, die attraktiv genug sind, um die nächste Generation von Suchmaschinenanbietern hervorzubringen. Zudem sollen Googles Zahlungen an Partner wie Apple untersucht werden, um das Monopol durch Standardeinstellungen in Web-Browsern zu hinterfragen.
Google, dessen Muttergesellschaft Alphabet bereits gegen die Haftungsentscheidung Berufung eingelegt hat, betrachtet seinen Erfolg als Ergebnis der Qualität seiner Produkte. Das Unternehmen bietet seinen Chrome-Browser und das Android-Betriebssystem kostenlos an, um den eigenen Such- und Werbegeschäft zu fördern, das den Großteil der Einnahmen generiert.
Sollte eine Zerschlagung von Chrome erzwungen werden, könnte Google die Kontrolle über den weltweit am weitesten verbreiteten Browser verlieren. Anwälte des Unternehmens warnen, dass ein solcher Schritt den Verbrauchern schaden könnte, da nur wenige Unternehmen in der Lage seien, die erforderlichen Investitionen für Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.
Richter Mehta wird voraussichtlich bis Mitte 2025 über die Maßnahmen entscheiden. Die zukünftige Herangehensweise an das Kartellrecht bleibt jedoch ungewiss, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Amtsübernahme des neuen Präsidenten Donald Trump im Januar.