In der närrischen Hochburg Deutschlands kollidieren im Jahr 2025 der Spaß des Karnevals mit der Ernsthaftigkeit der Bundestagswahl. Die Bundeswahlleiterin hat hierzu kürzlich eine Handreichung für die Wahlvorstände veröffentlicht, die sich mit den Auswirkungen von Fastnachtsveranstaltungen auf das Wahlgeschehen auseinandersetzt. In diesem Dokument wird klargestellt, dass das Wählen im Kostüm grundsätzlich gestattet ist – solange das Erscheinungsbild die öffentliche Ordnung im Wahllokal nicht beeinträchtigt.
Der Bericht, der erstmals vom Internetportal "Pioneer" einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, thematisiert auch die Frage der Identifizierbarkeit. Wahlberechtigte müssen bei Bedarf ihre Kostümierung oder Schminke entfernen, wenn dies zur Feststellung der Identität notwendig ist. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, wird ihnen das Wahlrecht verwehrt.
Während es für Wählende keinerlei Kostümbeschränkungen gibt, wird für Wahlhelfer und Vorstandsmitglieder Zurückhaltung empfohlen. Um die unparteiische Ausübung ihres Amtes zu sichern, sollten sie möglichst unverkleidet erscheinen. Dekorationen in Wahllokalen sind erlaubt, politische Symbole und Wahlwerbung jedoch strengstens untersagt, um jegliche Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler zu vermeiden.
Hinsichtlich des Alkoholkonsums wurden ebenfalls klare Vorgaben gemacht: Auch Betrunkene dürfen ihre Stimme abgeben – vorausgesetzt, sie stören nicht die Ordnung im Wahllokal. Bei Verstößen können Wahlvorstände einschreiten und die betreffende Person notfalls aus dem Wahllokal verweisen.
Obgleich die Mischung aus Karneval und Wahlen wie ein Rezept für Chaos anmutet, scheint die Regelung das richtige Maß zwischen Feierlaune und demokratischem Ernst gefunden zu haben.