28. März, 2025

Politik

Karlsruher Klärung: Altersgrenze für Notare auf dem Prüfstand

Karlsruher Klärung: Altersgrenze für Notare auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht widmet sich einer in der Bundesnotarordnung verankerten Regelung, die das Amtsende für Notarinnen und Notare mit Vollendung des 70. Lebensjahres festlegt. Gerichtspräsident Stephan Harbarth kündigte an, die essenziellen tatsächlichen und rechtlichen Aspekte während der mündlichen Verhandlung sorgfältig zu untersuchen. Die bisherige Altersgrenze sorgte für eine Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars aus Nordrhein-Westfalen, der den zwangsmäßigen Ruhestand als Verletzung seiner Berufsfreiheit empfindet. Die derzeitige Regelung aus dem Jahr 1991 soll eine ausgewogene Altersstruktur innerhalb des Notarberufs sicherstellen. Laut Richterin Miriam Meßling sieht die Bundesnotarordnung keine Ausnahmen vor, was eine automatische Beendigung des Notaramts zur Folge hat. Der 71-jährige Beschwerdeführer drängt darauf, weiterhin im Beruf tätig zu sein und schlägt eine Neubewertung der Altersgrenze vor, da es an Nachwuchs fehlt. Im Zentrum der Verhandlung stand außerdem die Frage, ob Unterschiede zwischen Anwaltsnotaren und reinen Notaren existieren sollten. Angesichts der Bedenken hinsichtlich eines Bewerbermangels sowie potenzieller Altersdiskriminierung wurden diverse Experten befragt, unter anderem Vertreter der Bundesnotarkammer und des Deutschen Zentrums für Altersfragen. Nachdem der Eilantrag auf Verlängerung der Amtszeit des Klägers im November 2023 zurückgewiesen wurde, steht nun das Hauptsacheverfahren an. Es bleibt abzuwarten, ob die Vorgaben der Bundesnotarordnung am Ende des Prozesses als verfassungskonform erachtet werden. Ein finales Urteil wird einige Monate nach Abschluss der Verhandlung erwartet.