Friedrich Merz, der Unionsfraktionschef, lässt nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Er erwartet dazu bald Aufschluss und rechnet Ende nächster Woche oder Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Das Ziel der Prüfung ist zu klären, ob das Urteil zur Übertragung von Corona-Milliarden auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gilt. Falls dies der Fall ist, wird die Union entsprechend entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. Die Energiepreisbremsen werden aus dem WSF finanziert. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP beabsichtigte, 60 Milliarden Euro für die Corona-Bekämpfung für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft zu nutzen und hat das Geld mit Zustimmung des Bundestags umgeschichtet. Dies wurde vom Karlsruher Gericht am Mittwoch als verfassungswidrig erklärt. Merz räumte ein, dass das Urteil auch die Bundesländer betreffen wird. Er kündigte an, dass er mit den Ministerpräsidenten der Unions-geführten Länder darüber beraten wird. Gleichzeitig betonte er, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung in der bisherigen Form fortgesetzt werden könne. Merz äußerte erneut Kritik daran, dass die Bundesregierung das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts für 2024 trotz des Urteils nicht gestoppt hat, sondern es "ungeniert" weiterführt. Dies sei erneut ein Schritt hin zu einem verfassungswidrigen Bundeshaushalt.