Das Bundesverfassungsgericht hat einen Schlussstrich unter die Ereignisse der Berliner „Pannenwahl“ von 2021 gezogen. In seiner Entscheidung lehnte das höchste deutsche Gericht eine Verfassungsbeschwerde im Hauptsache-Verfahren ab, da diese als unzulässig befunden wurde. Der Kern der Beschwerde bezog sich auf das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes, welches die Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vorschrieb. Bereits ein Eilantrag im Jahr 2023 hatte keinen Erfolg. Karlsruhe betonte in seiner Begründung, dass der subjektive Wahlrechtsschutz für Landeswahlen abschließend durch das jeweilige Bundesland gewährleistet wird. Damit liegt die Entscheidungsbefugnis beim Landesverfassungsgericht, während das Bundesverfassungsgericht nur für die Bundestagswahl zuständig ist. Die Wahl 2021 sorgte mit organisatorischen Mängeln wie falschen Stimmzetteln, unzureichender Anzahl von Wahlurnen und langen Warteschlangen für Schlagzeilen. Aufgrund dieser systemischen Mängel erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof die landesbezogenen Wahlen für ungültig und ordnete eine vollständige Wiederholung an. 43 Personen, darunter prominente Politiker wie Bertram von Boxberg (Grüne), Stefan Förster (FDP), Jan Lehmann (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (damals Linke, heute SPD), reichten gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Anliegen war es nicht, die Wiederholung zu verhindern, sondern eine genaue Prüfung der Fehler und gezielte Wiederholungen zu erreichen. Doch bereits im Eilverfahren wurde die Unzulässigkeit betont, da das Grundgesetz den Ländern eigenständige Verfassungsbereiche, einschließlich des Wahlrechts, zuspricht. Die CDU ging als Sieger der Wiederholungswahl im Februar 2023 hervor, während die SPD auf dem zweiten Platz landete. Die Bundestagswahl musste nicht vollständig wiederholt werden; lediglich einzelne Stellen wurden aufgrund ungültiger Ergebnisse neu gewählt, was lediglich minimale Veränderungen in der Sitzverteilung nach sich zog. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts erklärte, dass keine weiteren Verfahren zu dem Wahlchaos in Berlin anhängig sind.