28. November, 2024

Wirtschaft

Karlsruhe bestätigt Rechtmäßigkeit der Abschöpfung von Ökostrom-Überschusserlösen

Karlsruhe bestätigt Rechtmäßigkeit der Abschöpfung von Ökostrom-Überschusserlösen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen bedeutenden Beschluss zur Abschöpfung von Überschusserlösen bei Ökostromerzeugern gefasst. Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen gegen die im Zuge der Strompreisbremse eingeführte Regelung wurden zurückgewiesen. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, die zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 eingenommen wurden. Die Strompreisbremse zielte darauf ab, die Verbraucher in Zeiten exorbitanter Strompreise zu entlasten, indem Übergewinne der Ökostromanlagenbetreiber abgeschöpft wurden. Das Gericht betonte, dass Strom ein unverzichtbares Gut sei und Verbraucher unter den hohen Preisen erheblich litten, während die Betreiber von den Marktbedingungen überproportional profitierten. Diese Umverteilung stellte einen angemessenen Ausgleich zwischen Erzeugern und Verbrauchern dar. Die gestiegenen Gaspreise, bedingt durch geopolitische Spannungen, führten dazu, dass auch andere Erzeugungsarten von erhöhten Marktpreisen profitierten. Die Maßnahme beinhaltete weder eine Steuer noch eine Abgabe, da sie keine Einnahmen für den Bund generierte, sondern eine Umverteilung unter den Marktakteuren darstellte. Trotz des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betroffenen wurde die Maßnahme als verfassungsgemäß angesehen. Die Regelung war befristet und griff nicht auf alle außergewöhnlichen Gewinne zu, die nach dem Ukraine-Konflikt entstanden waren.