Die Windmühlenflügel in Schünow drehen sich schon lange nicht mehr. Zwei der ältesten Windkraftanlagen Brandenburgs stehen seit Jahren still, ihre Flügel rosten vor sich hin. Doch anstatt sie zu verschrotten, hat das Landesdenkmalamt Brandenburg beschlossen, diese Windräder unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Entscheidung trifft nicht nur auf Zustimmung.
Historische Bedeutung versus technischer Fortschritt
Die beiden Windkraftanlagen stammen aus dem Jahr 1992 und waren Teil des ersten Windparks in Brandenburg. Damals symbolisierten sie den Beginn der Energiewende in Deutschland, als der Anteil der Windenergie am Bruttostromverbrauch gerade einmal 0,1 Prozent betrug.
Über 30 Jahre später haben sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Die Generatoren und Gondeln sind defekt, und Ersatzteile fehlen. Auch die Wartung ist zu teuer geworden, um die Anlagen weiterhin effizient zu betreiben.
Der Weg zum Denkmalschutz
Nach dem Ende der EEG-Förderung im Jahr 2005 standen die Betreiber der Schünower Anlagen vor einer Entscheidung: Stilllegung, Weiterbetrieb, Modernisierung oder Verkauf. Der Verein „WindKraftArche“ entschied sich für eine andere Option: Denkmalschutz. Das Landesdenkmalamt stimmte diesem Antrag zu. Vereinsvorsitzender Lars Busse betont:
„Wir wollen nicht einfach Schrott unter Denkmalschutz stellen. Wir gehen davon aus, dass wir eine Anlage in diesem Jahr wieder ans Netz bekommen.“
Der Verein plant, die Windräder in Zusammenarbeit mit Branchenexperten und Gutachtern instand zu setzen und künftig als „Lernort“ für Studenten der erneuerbaren Energien zugänglich zu machen. Die Vision ist, dass die Windräder noch über 50 Jahre Strom produzieren und gleichzeitig Bildungszwecken dienen können.
Widerstand aus der Bevölkerung
Nicht alle in Schünow sind begeistert. Ortsvorsteherin Regina Pankrath hielt den Denkmalschutz zunächst für einen „schlechten Scherz“ und vermutet, dass die Betreiber lediglich die hohen Rückbaukosten sparen wollen. Sie droht mit rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung. Auch andere Anwohner sehen in den alten Windrädern keinen Denkmalwert.
„Das ist für mich kein Denkmal. Das ist Schrott!“, meint eine Anwohnerin.
„Denkmäler sind für mich altertümliche Gerätschaften oder Gebäude, wo wirklich ein paar Jahrhunderte drauf sind, aber doch nicht das hier.“
Rechtliche Grundlagen und öffentliche Meinung
Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz definiert Denkmale als „Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.“ Diese Definition spiegelt die Spannungen wider, die zwischen historischem Wert und modernem Nutzen entstehen können.
Die Entscheidung, die alten Windräder unter Denkmalschutz zu stellen, spaltet die Gemeinschaft in Schünow. Während einige den historischen und pädagogischen Wert betonen, sehen andere darin nur eine Ausrede, um teure Rückbaukosten zu vermeiden. Ob die Instandsetzung und Nutzung als Lernort gelingen wird, bleibt abzuwarten.