27. Januar, 2025

Politik

Kanzleramt übertrifft Schwerbehindertenquote: Vorbildliche Inklusion in den Ministerien

Kanzleramt übertrifft Schwerbehindertenquote: Vorbildliche Inklusion in den Ministerien

Im Bundeskanzleramt sind erfreuliche Fortschritte bei der Integration schwerbehinderter Menschen zu verzeichnen. Laut einer Anfrage bei der Bundespressestelle sind derzeit knapp acht Prozent der Beschäftigten schwerbehindert. Konkret arbeiten 56 Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad von 50 oder höher im Kanzleramt. Hinzu kommen drei weitere Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, die als gleichgestellt betrachtet werden. Diese Mitarbeiter sind überwiegend in Verwaltungsaufgaben im Büro tätig, wobei der Einsatz nicht durch die Schwerbehinderung beeinflusst wird. Ein Regierungssprecher betonte, dass es keine bevorzugten Einsatzbereiche für Menschen mit Behinderung gibt; entscheidend sei, ob die Person die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllt. Mit einer Quote von 7,9 Prozent erfüllt das Kanzleramt nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen, sondern übertrifft diese auch deutlich seit Jahren. Zum Stichtag 1. Januar 2023 waren insgesamt 810 Mitarbeiter gemeldet. Faktoren wie die Mehrfachanrechnung von Auszubildenden tragen zur Berechnungsgrundlage bei. Nicht nur das Bundeskanzleramt, auch andere Ministerien zeigen ein starkes Engagement im Bereich Inklusion. Besonders hervorzuheben sind das Bundesarbeitsministerium und das Bundesjustizministerium, die laut 'Spiegel'-Abfrage von Anfang 2023 Quoten von über neun Prozent erreichten. Neben der beruflichen Teilhabe fordern Verbände wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch eine Ausweitung der barrierefreien Zugänglichkeit auf private Anbieter. Der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat kürzlich die künftige Bundesregierung aufgefordert, striktere Vorgaben zu schaffen, damit Güter und Dienstleistungen allgemein zugänglicher werden.