Der Rechtsstreit zwischen Tchibo und Aldi Süd um die Kaffee-Preispolitik endete mit einer Niederlage für den Hamburger Handelskonzern. Das Landgericht Düsseldorf hat die Unterlassungsklage von Tchibo gegen den Discounter abgewiesen, wobei das Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter dem Einstandspreis zu verkaufen und damit dem Markt zu schaden.
Nach Auffassung des Gerichts besteht keine Gefahr für den Wettbewerb. Aldi Süd sei kaufmännisch im Recht, und es gebe keine Anzeichen für eine gezielte Marktverdrängung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Aldi Süd zeigte sich über das Urteil erfreut, während Tchibo signalisiert hat, den Rechtsweg durch alle Instanzen zu bestreiten, sofern dies nötig sei.
Aldi Süd lässt seinen Kaffee durch sein Tochterunternehmen New Coffee produzieren, was bedeutet, dass kein klassischer Einstandspreis vorliegt. Der Verkauf des 1-Kilo-Packs unter vier Euro hat dennoch zu Diskussionen geführt, da die Rohstoffpreise weltweit gestiegen sind. Im Lebensmitteleinzelhandel übliche Mischkalkulationen stellen sicher, dass gewisse Basisprodukte, zu denen auch Kaffee zählt, besonders günstig angeboten werden können, um Kunden anzulocken.
Die Herausforderungen im Kaffeesektor sind erheblich, da die Preise für Rohkaffee um etwa 70 Prozent gestiegen sind, bedingt durch Ernteausfälle in Brasilien. Eine weitere Preissteigerung bei Kaffeeprodukten ist absehbar, da Tchibo bereits signalisiert hat, nicht um Preisanpassungen umhinkommen zu können.