Die jüngsten Entwicklungen im arbeitsrechtlichen Spannungsfeld werfen ein neues Licht auf die Arbeitspraktiken des beliebten Kaffeeriesen Starbucks. Nachdem zwei Baristas aus einem Café in Philadelphia aufgrund ihres Wunsches, eine Gewerkschaft zu gründen, entlassen wurden, hat das Bundesberufungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Das Gericht wies die Berufung von Starbucks gegen eine Entscheidung des National Labor Relations Board (NLRB) überwiegend zurück, die die Kündigungen als ungerechtfertigt einstuft.
Die Richter des 3. U.S. Circuit Court of Appeals stellten fest, dass es ausreichend Beweise dafür gibt, dass Starbucks gegen Arbeitsgesetze verstoßen hat. Die Entlassungen von Echo Nowakowska und Tristan Bussiere wurden als Vergeltungsmaßnahme angesehen, nachdem sie beabsichtigt hatten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Organisierung einer Gewerkschaft voranzutreiben. Die Behauptung von Starbucks, dass die Baristas wegen schlechter Leistung und Kundendienstproblemen entlassen wurden, überzeugte das Gericht nicht.
Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht Starbucks' Argument unrichtig fand, man sei nicht verpflichtet, die Baristas rückwirkend mit Lohnnachzahlungen wieder einzustellen, da die Aufzeichnungen geheimer Sitzungen erst nach den Entlassungen bekannt wurden. Allerdings stellte das Gericht fest, dass das NLRB seine Befugnisse überschritten habe, als es Starbucks dazu verpflichten wollte, alle vorhersehbaren Kosten der Entlassung zu übernehmen.
Das Verfahren markiert einen bedeutenden Moment im Arbeitsrecht, da es das erste Mal ist, dass ein Bundesberufungsgericht die weitreichenderen Herausforderungen der NLRB-Durchsetzungsmacht, insbesondere der Schutz ihrer Verwaltungsrichter, prüft. Angesichts der großen Anzahl an Arbeitskonflikten im Unternehmen überrascht es kaum, dass ein solcher Fall Aufmerksamkeit erregt, vor allem da die Diskussion über die Befugnisse der NLRB nun Fahrt aufnimmt.