07. Februar, 2025

Politik

Justiz in Hessen zieht Schlussstrich unter weiteren Cum-Ex-Fall

Justiz in Hessen zieht Schlussstrich unter weiteren Cum-Ex-Fall

Im Rahmen des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandals setzt die hessische Justiz einen weiteren Schlusspunkt. Das Landgericht Wiesbaden hat das Verfahren gegen einen ehemaligen Börsenhändler gegen eine Auflage von 2,8 Millionen Euro beendet, wie von einer Gerichtssprecherin bestätigt wurde. Die Einstellung des Verfahrens wurde bereits in mehreren Medien thematisiert.

Im Zentrum steht ein Börsenhändler, der einst hohe Provisionen aus Cum-Ex-Geschäften der HypoVereinsbank (HVB) erhalten hatte. Der Fall gehört zu den Cum-Ex-Ermittlungen, die 2017 begannen und in deren Verlauf der Steueranwalt Hanno Berger eine beträchtliche Haftstrafe erhielt. Das Verfahren gegen den Händler war von diesem Hauptverfahren abgetrennt worden.

Die Anklage gegen ihn wurde von den hessischen Strafverfolgern im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Transaktionen der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beschuldigte Berger, zwischen 2006 und 2008 bedeutende Beiträge zu den Deals geleistet zu haben, die den deutschen Staat rund 113 Millionen Euro kosteten. Mehrere ehemalige Mitarbeiter der HVB waren in diese Geschäfte involviert.

Nach einem ebenen Prozess vor dem Wiesbadener Gericht, der auf ein langwieriges Auslieferungsverfahren aus der Schweiz folgte, wurde Berger im Mai 2023 wegen schwerwiegender Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von über acht Jahren verurteilt. Cum-Ex-Geschäfte, die als bedeutendster Steuerbetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte gelten, führten zu einem geschätzten Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Die Politik reagierte mit einer Gesetzesänderung, die 2012 in Kraft trat, um derartige Machenschaften zu unterbinden.