05. Februar, 2025

Politik

Juristisches Tauziehen um Geburtsrecht in den USA: Trump unterliegt erneut

Juristisches Tauziehen um Geburtsrecht in den USA: Trump unterliegt erneut

Ein erneuter Rückschlag für Donald Trump in der rechtlichen Auseinandersetzung um das Geburtsrecht auf US-Staatsangehörigkeit: Eine Richterin aus Maryland hat seinem Dekret, das verfassungsmäßige Geburtsrecht einzuschränken, mit einer landesweiten einstweiligen Verfügung einen Riegel vorgeschoben. Initiatoren der Klage sind Bürgerrechtsorganisationen, die sich gegen die konservativen Bestrebungen stellen, das bisher unantastbare Recht der in den USA Geborenen infrage zu stellen.

Im berühmten 14. Zusatzartikel der US-Verfassung wird unmissverständlich festgehalten, dass jeder in den Vereinigten Staaten Geborene automatisch Staatsbürger ist. Doch Trump versucht, diese Regel zu unterminieren, indem er auf einen speziellen Rechtssatz verweist, der die Zugehörigkeit zur Jurisdiktion der USA thematisiert. Insbesondere zielt dieser Vorstoß auf Kinder von Migranten ab, die ohne gültige Papiere in den USA leben.

In einem bemerkenswert klaren Statement äußerte Richterin Deborah Boardman, dass bislang kein Gericht die Argumentation des Präsidenten unterstützt habe und sie es ebenfalls nicht tun werde. Dies ist nicht der erste Gerichtserfolg gegen Trumps Pläne, denn auch in Washington wurde ein ähnliches Dekret bereits gestoppt. Da die Frage um die Staatsbürgerschaft durch Geburt mehrere Gerichtsverfahren auf den Plan gerufen hat, wird erwartet, dass weitere Urteile aus verschiedenen Bundesstaaten folgen. Am Ende könnte der Oberste Gerichtshof über den finalen Ausgang dieses bedeutenden Falles entscheiden.