06. April, 2025

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Juristisches Geplänkel um Braunkohletagebau Hambach: BUND klagt gegen RWE-Pläne

Juristisches Geplänkel um Braunkohletagebau Hambach: BUND klagt gegen RWE-Pläne

Der Braunkohletagebau Hambach steht erneut im Zentrum einer rechtlichen Auseinandersetzung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den neuen Hauptbetriebsplan der RWE Power AG eingereicht, der ab dem 1. Januar 2025 gelten soll. Nach Ansicht des BUND-Landesverbands Nordrhein-Westfalen weist dieser gravierende Mängel auf. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage und gibt damit den Startschuss für weitere juristische Auseinandersetzungen. Ziel der Klage ist es, die Genehmigung des Plans durch die Bezirksregierung Arnsberg, die als Aufsichtsbehörde fungiert, prüfen zu lassen. Besonderer Kritikpunkt des BUND ist die geplante Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den nächsten drei Jahren. Diese Maßnahme würde einen entscheidenden Biotopverbund beeinträchtigen, so der Verband. Zudem wirft er dem Land mangelnde Prüfung von alternativen Abbaumethoden vor. Mittels eines Eilverfahrens versuchen die Umweltschützer, potenzielle Rodungsarbeiten in den kommenden Tagen zu stoppen. RWE zufolge beeinträchtigt die Klage derzeit nicht den Tagebaubetrieb. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich zurückhaltend zu Spekulationen über mögliche Rodungsarbeiten in einem kleinen Waldstück außerhalb des Hambacher Forstes und erklärte, ein konkreter Zeitplan sei bislang noch nicht erstellt worden. Hambacher Forst ist längst Symbol für andauernde Proteste gegen die Braunkohleförderung geworden, während das Land Nordrhein-Westfalen einen vorzeitigen Kohleausstieg bis 2030 plant.