Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sieht sich erneut mit Gegenwind für ihren ambitionierten Plan konfrontiert, Mittelmeer-Flüchtlinge in Lagern außerhalb der EU zu halten. Eine aktuelle juristische Niederlage zwingt Italien nun, eine Gruppe von Migranten, die in Albanien interniert waren, wieder aufzunehmen. Am Wochenende wurden 43 Männer aus Ägypten und Bangladesch in die italienische Stadt Bari gebracht, wo sie auf eine endgültige Entscheidung über ihre Asylanträge warten werden. Melonis kostspieliges 'Albanien-Modell', welches bislang noch nicht erfolgreich war, bleibt umstritten.
Ein Berufungsgericht in Rom befand, dass Entscheidungen über Asylgesuche nicht außerhalb der EU getroffen werden dürfen. Dies ist bereits der dritte Rückschlag für die Koalition unter Meloni, die jedoch unbeirrt an ihrem Plan festhalten möchte. Auch die eigens in Albanien errichteten Lager bleiben bisher ungenutzt, wobei unklar bleibt, ob bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Februar nochmals Flüchtlinge dorthin gebracht werden sollen.
Italienische Gerichte haben bereits früher entschieden, dass die schnelle Ablehnung von Asylanträgen unzulässig ist. Italien, bislang das einzige EU-Land mit Lagern außerhalb der Union, treibt alleinstehende Männer, die aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern stammen, aus Libyen kommend dort zusammen. Die Rechtsstreitigkeiten belasten das Verhältnis zwischen der Regierung und der Justiz immens.
Der Unmut innerhalb der Justiz und gegen Melonis Rechtspartei Fratelli d'Italia wächst. Die Tageszeitung 'La Repubblica' berichtet über Pläne, die Zuständigkeit des Berufungsgerichts durch die Regierung einzuschränken. Finanzielle Verschwendungen rufen Kritik von der linken Opposition hervor; die Bau- und Betriebskosten der Lager in Shengjin und Gjader summieren sich auf über 650 Millionen Euro.
Doch trotz internationaler Beobachtung gerät Melonis Modell ins Wanken. CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte es einst als 'Vorbild' bezeichnet, jedoch zeichnet sich die Herausforderung ab, die Initiative vor den Gerichten zu verteidigen.