Der ICAI hat seine detaillierten Vorschläge zur umfassenden Überprüfung des Einkommensteuergesetzes von 1961 eingereicht und folgt damit dem Aufruf des Finanzministers zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung. Diese Initiative zielt darauf ab, juristische Auseinandersetzungen zu verringern.
Ein Ausschuss auf der Ebene des Central Board of Direct Taxes (CBDT) ist mit dieser Überprüfung beauftragt. Zu den Vorschlägen des ICAI gehört die Beseitigung veralteter Kapitel und Abschnitte sowie die Einführung eines speziellen Steuerregimes für Personengesellschaften und LLPs. Dies soll nicht nur den Rechtsstreit minimieren, sondern auch die Steuererklärung vereinfachen.
Darüber hinaus legt das ICAI Wert auf Steuerreformen, die wirtschaftliches Wachstum und Umweltschutz unterstützen. So schlägt das Institut in seinem Vor-Budget-Memorandum 2025 Steuervorteile für Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels vor, um die Klimaziele Indiens zu erreichen und nachhaltige Geschäftspraktiken zu fördern.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Anreizgestaltung für Immobilieneigentum bei Frauen durch reduzierte Stempelsteuern und der Beseitigung restriktiver Regelungen zur vermuteten Eigentümerschaft. Außerdem plädiert der ICAI für die Einführung einer neuen Kategorie für Einkünfte aus Aktien und Wertpapieren, um die Steuerpflicht von Dividenden, Zinsen oder Kapitalgewinnen präziser zu regeln.
Um Kapitalertragsbestimmungen zu vereinfachen, schlägt der ICAI einen Toleranzbereich von 10% vor, wenn der Wert von einem Bewertungsoffizier bestimmt wird. Zudem sollen die Steuerbedingungen für unerklärte Investitionen rationalisiert werden.
Ein weiterer Vorschlag ist, den Prozess der Steuerabzugsbescheinigung bei der Übertragung von Immobilien von einem Nichtansässigen durch einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers zu ersetzen. Darüber hinaus wird eine Befreiung der Erwerber von der Pflicht zur Beantragung einer Steuerabzugsnummer (TAN) empfohlen.
Die finalen Empfehlungen umfassen Maßnahmen zur Erleichterung der Registrierung und Besteuerung von Wohltätigkeitsorganisationen und die Klarstellung von Regelungen zur Feststellung des Wohnsitzstatus von Einzelpersonen.