Die jüngste Entscheidung eines indischen Regierungsgremiums hat für Aufsehen in der Luftfahrtbranche gesorgt. Nach einer Sitzung am Samstag äußerte sich Finanzministerin Nirmala Sitharaman zu dem abgelehnten Vorschlag, Luftfahrtkraftstoff in die einheitliche Goods and Services Tax (GST) aufzunehmen. Bisher haben die Bundesstaaten die Freiheit, die Besteuerung von Luftfahrtkraftstoff eigenständig zu gestalten. Fluggesellschaften hatten sich stark dafür eingesetzt, diese Besteuerung in das GST-System aufzunehmen, um eine einheitliche Abgabenlast im ganzen Land zu erzielen. Staatliche Bedenken, mögliche Einnahmenverluste durch solch eine Änderung hinnehmen zu müssen, führten jedoch zur Ablehnung.
Die GST dürfte auch weiterhin andere Bereiche beeinflussen. So entschied das Steuerpanel über die Einführung eines 18% GST auf den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge, einschließlich Elektrofahrzeugen, durch registrierte Verkäufer. Transaktionen direkt zwischen Privatpersonen sind von dieser Besteuerung ausgenommen. Die Diskussion über die Senkung von Steuern auf bestimmte Lebens- und Krankenversicherungsprämien wurde hingegen vertagt. Dieser Schritt galt als wichtig, um die Bereitschaft der Inder zur Versicherungsteilnahme zu erhöhen, bleibt jedoch vorerst in der Schwebe und bedarf weiterer Beratungen.