Die indische Börsenaufsicht SEBI plant, Privatanlegern den Zugang zum algorithmischen Handel über Börsenmakler zu ermöglichen. Bisher war diese fortschrittliche Handelsmethode, die unter anderem durch schnellere Auftragsausführung, reduzierte Transaktionskosten und höhere Transparenz besticht, institutionellen Investoren vorbehalten.
Ein im September veröffentlichtes SEBI-Studie enthüllte, dass im Geschäftsjahr 2024 der algorithmische Handel für 97% der Gewinne ausländischer Investoren und 96% der Gewinne von Eigenhändlern bei Terminkontrakten und Optionen verantwortlich war. Diese Ergebnisse spiegeln den steigenden Wunsch wider, nun auch Kleinanleger am Algorithmus-Trading teilhaben zu lassen. Mit diesem Schritt möchte die Aufsicht das Anlegerinteresse schützen und die Marktintegrität gewährleisten.
Laut einem veröffentlichten Entwurf auf der SEBI-Website sollen künftig die jeweiligen Börsen die Genehmigung für jedes von Privatanlegern genutzte Handelssystem erteilen. Zur Sicherstellung der Transparenz im Prüfungsprozess müssen alle Aufträge mit einem einzigartigen Kennzeichner versehen werden.
„Technikbewanderte“ Privatanleger müssen ihre Handelsalgorithmen bei den Handelsplätzen registrieren. Ebenso liegt es in der Verantwortung der Börsen, die Handelssysteme von Privatanlegern zu überwachen und die Aufgaben und Verantwortungen der Makler zu definieren.
Vor der endgültigen Umsetzung der Vorschläge bittet SEBI um öffentliche Kommentare.