Die indische Börsenaufsichtsbehörde SEBI hat einen wegweisenden Vorstoß unternommen, um das Eigentum an Clearing-Stellen im Land breiter zu fächern und unabhängiger zu gestalten. Diese Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei der Bestätigung, Abwicklung und Lieferung von Handelsgeschäften und sind aktuell vollständig im Besitz der nationalen Börsen.
SEBI betont in einem kürzlich veröffentlichten Konsultationspapier die Notwendigkeit, die finanzielle und operative Unabhängigkeit dieser Clearing-Stellen zu stärken. Ziel sei es, sicherzustellen, dass diese Unternehmen verstärkt im öffentlichen Interesse agieren können. Um diese Diversifizierung der Eigentumsverhältnisse zu erreichen, schlägt SEBI zwei alternative Ansätze vor und ruft die Öffentlichkeit zur Stellungnahme auf.
Der erste Ansatz erlaubt den bestehenden Aktionären der Börsen, direkt 49% an den Clearing-Stellen zu halten, wohingegen die Mutterbörse zunächst 51% besitzen würde, jedoch verpflichtet wäre, ihre Beteiligung im Laufe der Zeit auf 15% zu reduzieren. Der zweite Ansatz sieht vor, dass die Aktionäre der Börsen die gesamte Eigenkapitalquote der Clearing-Stellen unter Einhaltung einer Anpassung der bestehenden Regularien halten können.
Aktuelle Vorschriften schreiben vor, dass Börsen mindestens 51% der Clearing-Stellen besitzen müssen. Trotz der vorgeschlagenen Änderungen sollen diese „Profit-orientierten“ Unternehmen weiterhin ein nachhaltiges Gebührenmodell entwickeln, bleiben jedoch vom Börsengang ausgeschlossen. SEBI fordert Kommentare zu den Vorschlägen bis zum 13. Dezember ein, bevor eine endgültige Regelung festgelegt wird.