25. November, 2024

Reichtum

Immobilienkrise: Wie man der Zwangsversteigerung ein Schnippchen schlägt

Immobilienkrise: Wie man der Zwangsversteigerung ein Schnippchen schlägt

Das Eigenheim zu verlieren, steht sicherlich nicht auf dem Plan eines Hausbesitzers. Doch die Zwangsversteigerung droht, wenn Kreditraten nicht bedient werden. Der Kreditgeber kann die Immobilie dann übernehmen und sie veräußern, um ausstehende Schulden zu begleichen. Ein fundiertes Wissen über Zwangsversteigerungen kann helfen, diesem Schicksal zu entgehen. Der rechtliche Prozess erlaubt es Kreditgebern, das als Sicherheit hinterlegte Haus zu veräußern, nachdem der Schuldner in Verzug geraten ist. Der genaue Ablauf variiert je nach Bundesstaat, daher ist es ratsam, sich mit den lokalen Gepflogenheiten vertraut zu machen. Je nach Wohnort kann Ihr Zuhause entweder durch eine gerichtliche oder außergerichtliche Zwangsversteigerung verloren gehen. Bei der gerichtlichen Versteigerung wird der Prozess durch eine Klage des Kreditgebers eingeleitet, während bei der außergerichtlichen Option eine sogenannte „Verkaufsklausel“ im Darlehensvertrag aktiviert wird. Letztere Variante erfolgt in der Regel schneller und kostengünstiger. In Ausnahmefällen kann es auch zur strikten Zwangsversteigerung kommen, wie in Connecticut und Vermont. Hierbei übernimmt der Gläubiger die Immobilie, sollte der Schuldner nicht in der Lage sein, die Hypothek innerhalb eines vom Gericht festgelegten Zeitrahmens vollständig zu tilgen. Ab dem ersten Zahlungsausfall tritt der Kredit in die sogenannte „Verzugsphase“ ein. Zu diesem Zeitpunkt nehmen die meisten Kreditgeber Kontakt auf, um Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Drei aufeinanderfolgende Ausfälle führen zu einem Mahnschreiben, in dem eine Frist zur Begleichung gesetzt wird. Selbst dann sind viele Kreditinstitute noch gewillt, Vereinbarungen mit dem Schuldner zu treffen, um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Sollte es zur außergerichtlichen Zwangsversteigerung kommen, wird eine öffentliche Benachrichtigung, auch als „Notice of Default“ bekannt, eingereicht. Diese Erklärung gibt dem Schuldner eine letzte Chance, die Schulden vor Ablauf der Frist zu begleichen oder Zahlungsabmachungen zu treffen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt dann durch eine öffentliche Auktion. Der Erlös geht an den Meistbietenden. Besteht eine Rückkaufoption, können Eigentümer ihre Immobilie zur Tilgung aller Ausstände zurückerwerben. Um Zwangsversteigerungen zu umgehen, sollten Hausbesitzer bei finanziellen Schwierigkeiten sofort das Gespräch mit ihrem Kreditgeber suchen. Programme zur Zahlungserleichterung oder Refinanzierungsoptionen könnten zur Verfügung stehen. Berater bieten zudem Unterstützung bei der Lösung von Zahlungskonflikten an.