26. November, 2024

Reichtum

Immobilienbesitz: Steuerliche Vorteile und Herausforderungen

Immobilienbesitz: Steuerliche Vorteile und Herausforderungen

Der Besitz eines Eigenheims bringt zahlreiche Ausgaben mit sich, darunter monatliche Hypothekenraten, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie Grundsteuern. Viele dieser Kosten, so unvermeidbar sie auch erscheinen mögen, bieten jedoch steuerliche Vorteile, da sie als abzugsfähige Posten geltend gemacht werden können, was letztlich die Steuerlast verringert. Insbesondere die Grundsteuern bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser abzugsfähigen Aufwendungen.

Grundsteuern sind Abgaben, die auf Basis des Immobilienwerts erhoben werden und kommunalen Dienstleistungen wie Schulen, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser, Infrastruktur und Straßenerhaltung zugutekommen. Jede steuerpflichtige Einheit - sei es ein Schulbezirk, eine Stadt oder ein Landkreis - hat ihren eigenen Steuersatz, der mit dem geschätzten Immobilienwert multipliziert wird, um die Gesamtsteuerlast zu ermitteln.

Da die Bewertung des Immobilienwerts regelmäßig aktualisiert wird, zahlen Hausbesitzer ihre Grundsteuern jährlich. Je höher der Wert eines Hauses steigt, desto mehr Steuern werden fällig, wobei der ermittelte Wert angefochten werden kann.

Laut der Tax Foundation sind die Grundsteuern in Regionen von Alabama, Alaska und Louisiana am niedrigsten, während bestimmte Grafschaften in Kalifornien, New Jersey, New York und Virginia die höchsten Belastungen aufweisen. Der durchschnittliche jährliche Grundsteuerbescheid belief sich 2022 auf 1.815 US-Dollar.

Die Internal Revenue Service (IRS) klassifiziert Grundsteuern als "staatliche und lokale Steuern" (SALT), die jährlich mit maximal 10.000 US-Dollar pro Haushalt (oder 5.000 US-Dollar bei getrennter Veranlagung) abgesetzt werden können. Diese SALT-Obergrenze umfasst alle staatlichen und lokalen Steuerabzüge.

Während viele Steuerpflichtige sich für den Standardabzug entscheiden, ermöglicht das Auflisten der Ausgaben, Grundsteuern sowie andere Abzüge geltend zu machen, sofern diese die Summe des Standardabzugs übersteigen. Ein Beratungsgespräch mit einem Steuerfachmann kann hierbei Klarheit schaffen.