31. März, 2025

Politik

Hohe Bambushecken sorgen für klare Sichtverhältnisse in der Rechtsprechung

Hohe Bambushecken sorgen für klare Sichtverhältnisse in der Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich ein bedeutsames Urteil gefällt, das die Diskussion um die Höhe von Hecken auf ein neues Level hebt. In ihrem Urteil stellten die Richter klar, dass für die rechtliche Klassifizierung eines Gewächses als Hecke keine allgemeine Höhenbegrenzung existiert. Dies wurde im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit um eine bemerkenswert hohe Bambushecke in Hessen entschieden, die stolze sechs bis sieben Meter in die Höhe ragt. Der Fall muss nun allerdings erneut vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt werden, um zu klären, ob diese Hecke den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand zum benachbarten Grundstück tatsächlich einhält.

Der Kläger hatte von seiner Nachbarin ultimativ verlangt, die eindrucksvolle Höhe ihrer Bambushecke um die Hälfte zu kürzen und diese reduzierte Größe auch künftig beizubehalten. Doch die Richter in Frankfurt wiesen seine Klage ab, da die Nachbarin den notwendigen Grenzabstand von 75 Zentimetern nach Ansicht des Gerichts eingehalten hatte.

Ein bemerkenswerter Aspekt des Falls war die Frage, was juristisch gesehen überhaupt als Hecke gilt. Das Hessische Nachbarrecht sieht für Hecken im Vergleich zu Bäumen und stark wachsenden Sträuchern geringere Mindestabstände vor. Der Anwalt des Klägers hatte argumentiert, dass eine Hecke aufgrund ihrer Höhe automatisch ihre Eigenschaft als eine solche verlieren und daher zurückgeschnitten werden müsse.

Die Richter des BGH widersprachen dieser Argumentation entschieden. Aus dem Begriff "Hecke" lasse sich keine pauschale Höhenbeschränkung ableiten, so das Gericht. Der allgemeine Sprachgebrauch definiere eine Hecke vornehmlich durch ihre Schutz- und Abgrenzungsfunktion. Wesentlich sei, ob die Pflanzung einen geschlossenen Eindruck erweckt. Die Definition einer Höhenbegrenzung sei die Aufgabe des Landesgesetzgebers und nicht der Rechtsprechung.