25. September, 2024

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Hoffnungsschimmer für Wirecard-Anleger: Oberlandesgericht München öffnet Türen für Entschädigungsforderungen

Hoffnungsschimmer für Wirecard-Anleger: Oberlandesgericht München öffnet Türen für Entschädigungsforderungen

Gut 50.000 Wirecard-Aktionäre dürfen auf eine potenzielle Entschädigung im Insolvenzverfahren hoffen. Der fünfte Senat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass Aktionäre ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Die Klage gegen Insolvenzverwalter Michael Jaffé wurde von der Vermögensverwaltung Union Investment vorangetrieben, die zwischen 2015 und 2020 Wirecard-Aktien für ihre Kunden erworben hatte. Dies berichtet die 'Süddeutsche Zeitung'. Obwohl es sich lediglich um ein Zwischenurteil handelt, das weder die Begründung noch die Höhe der Schadenersatzforderungen festlegt, ist dies dennoch ein wichtiger Schritt für die Aktionäre. Das Landgericht München hatte die Klage zunächst abgewiesen, nun wird der Bundesgerichtshof (BGH) das letzte Wort haben. Insolvenzverwalter Jaffé strebt eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe an, ob Aktionärsforderungen den gleichen Rang wie Ansprüche von Gläubigern haben.

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass die Frage, ob Schadenersatzansprüche von Aktionären als Insolvenzforderungen nach der Insolvenzordnung betrachtet werden, bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist. Laut OLG haben etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Wirecard-Gläubiger auf 15,4 Milliarden Euro, während bislang nur 650 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse gesichert wurden.

Jaffé argumentiert, dass die Forderungen der Gläubiger vorrangig seien, da Wirecard sowohl kreditgebenden Banken als auch ehemaligen Angestellten viel Geld schuldet. Im Gegensatz dazu haben die Aktionäre zwar Kursverluste erlitten, dem Unternehmen jedoch weder Geld geliehen noch Leistungen erbracht, für die Wirecard die Zahlung schuldig geblieben wäre. Sollten Aktionäre gleichrangige Ansprüche erhalten, hätte dies zur Folge, dass den Gläubigern sehr viel weniger Geld zur Verfügung stehen würde.

Der Zusammenbruch des Dax-Konzerns im Sommer 2020 führte zu einem umfangreichen Strafverfahren und hunderten von Zivilklagen. Viele dieser Klagen richten sich gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Wirecard-Bilanzen testiert hatte.