22. September, 2024

Politik

Hitze um Migration: Bundestag inmitten einer Reformdebatte

Hitze um Migration: Bundestag inmitten einer Reformdebatte

Das Thema Migration bleibt auch diese Woche auf der Agenda des Bundestages präsent. Die Zahl der Ausweisungen von in Deutschland lebenden Ausländern hat ein hohes Niveau erreicht. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres 4.321 Ausweisungen ausgesprochen. Diese betrafen vor allem Menschen aus Albanien, Georgien, der Türkei, Moldawien und Algerien. Im Gesamtjahr 2023 belief sich die Zahl bemerkenswerterweise auf 8.019, während in den Jahren 2020 bis 2022 die Zahlen zwischen 7.081 und 8.257 variierten.

Eine Ausweisung erfolgt, wenn der Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Dennoch berücksichtigt man individuelle Faktoren wie die Dauer des Aufenthalts und familiäre Bindungen in Deutschland, bevor endgültig entschieden wird. Oft erhalten die Betroffenen eine Duldung, wenn eine sofortige Abschiebung nicht möglich ist.

Ein Asylbewerber muss nicht zwangsläufig rechtskräftig verurteilt sein, um ausgewiesen zu werden. Es genügen bereits schwerwiegende Delikte wie Terrorismusunterstützung oder Kriegverbrechen. Diese Regelung soll weiter verschärft werden, wie ein noch nicht verabschiedeter Entwurf des Bundesinnenministeriums zeigt.

Laut Clara Bünger von der Linksfraktion führt die zunehmende Verschärfung des Ausweisungsrechts zu teilweise unverhältnismäßigen Konsequenzen für geringfügige Vergehen. Diese Maßnahmen haben sich, so Bünger, noch nicht eindeutig als wirksam gegen Straftaten erwiesen.

Am 30. Juni waren rund 330.000 Menschen im Ausländerzentralregister mit einer Ausweisungsverfügung registriert, jedoch befanden sich nur etwa 35.000 von ihnen noch in Deutschland. Die restlichen waren bereits ausgereist oder abgeschoben worden. Einmal abgeschoben, dürfen die Betroffenen für mehrere Jahre nicht wieder einreisen.

Dank intensivierter Grenzkontrollen seit Mitte September konnten 898 unerlaubte Einreisen festgestellt werden, wovon 540 Personen zurückgewiesen wurden. 23 dieser Zurückweisungen betrafen vorher bereits abgeschobene Personen. Außerdem wurden durch die Kontrollen zehn mutmaßliche Schleuser festgenommen und 114 offene Haftbefehle vollstreckt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die stationären Grenzkontrollen an allen Landgrenzen aus Sicherheitsgründen eingeführt. Dies betrifft Grenzübergänge zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg. Ähnliche Kontrollen bestehen seit Mitte Oktober auch an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, sowie seit Herbst 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze.

Die Bundespolizei meldet bislang keine größeren Störungen durch die Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien. Die Wartezeiten für Autofahrer lagen maximal bei 25 Minuten. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, bestätigt die Wirksamkeit der Kontrollen gegen Schleuserkriminalität.

Der Innenausschuss des Bundestages steht kurz vor einer Expertenanhörung zu den geplanten Asylrechtsänderungen. Philipp Wittmann vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist auf den erheblichen Verwaltungsaufwand hin, den eine geplante Regeländerung mit sich bringen würde. Demnach könnte die Anerkennung des Schutzstatus von Flüchtlingen rückwirkend aberkannt werden, wenn diese in ihr Herkunftsland reisen.