Die Haushälter im Bundestag haben beschlossen, den Ausschuss-Beschluss des Etats für das Jahr 2024 um eine Woche zu verschieben. Grund dafür ist die entstandene Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist. Der Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Bundestag bleibt jedoch unverändert und soll wie geplant am 1. Dezember stattfinden.
Der Haushaltsausschuss wird wie geplant am heutigen Donnerstag mit der Bereinigungssitzung und der Beratung der einzelnen Ministerien beginnen. Auf Antrag der Union werden jedoch am kommenden Dienstag noch Sachverständige zu dem Urteil gehört. Der endgültige Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am Donnerstag, dem 23. November, in einer digitalen Sondersitzung fallen.
"Angesichts des Urteils können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, wie es die Ampel-Koalition zu tun versucht", betonte Christian Haase, Haushälter der Union. Die Verschiebung sei unumgänglich, da niemand die volle Dimension des Urteils und die Auswirkungen auf den Haushalt für das Jahr 2024 vollständig überblicken könne. Es gehe um Rechtssicherheit und verlässliches Arbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaschutzprojekte und den klimafreundlichen Umbau der Industrie als verfassungswidrig eingestuft. Dadurch fehlen nun 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds, einem Sondervermögen, das parallel zum Bundeshaushalt geführt wird. Die Ampel-Koalition hat daher vorübergehend die Finanzierung geplanter Projekte ausgesetzt.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das Urteil nicht nur Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, sondern auch auf die Haushaltspraxis der Länder haben könnte. Die ausführliche Begründung des Gerichts wird nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet.
Ursprünglich hatte die Union eine komplette Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten dies jedoch ab, um den Haushalt noch in diesem Jahr beschließen zu können. Andernfalls hätte es eine vorläufige Haushaltsführung gegeben, bei der nur ein Zwölftel des Haushaltsvolumens pro Monat genutzt werden darf. Dies hätte möglicherweise ab Januar zu Einschränkungen der deutschen Unterstützung für die Ukraine und Israel geführt.