Die Rechtsprechung in einem der aufsehenerregendsten Finanzskandale Deutschlands hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung bestätigt und damit seine Revision verworfen. Dieses Urteil des Landgerichts Wiesbaden sah eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten vor. Nun steht die Möglichkeit offen, die Strafen aus den Urteilen in Wiesbaden und Bonn zu einer Gesamtstrafe zu vereinen.
Berger, der als zentraler Akteur und Initiator der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland gilt, hatte Banken und vermögenden Kunden die umstrittenen Aktiengeschäfte als riskofreie Steueroptimierung verkauft. Durch diese Geschäfte erlitt der deutsche Staat einen Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Im Dezember 2022 wurde Berger in Bonn bereits wegen ähnlicher Vorwürfe zu acht Jahren Haft und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. In Wiesbaden folgte eine weitere Verurteilung zur Rückzahlung von 1,1 Millionen Euro an illegal erzielten Gewinnen.
Mit der Zusammenführung der Strafverfahren durch das Landgericht Bonn könnte Berger eine Haftstrafe von maximal 15 Jahren drohen, wenngleich dieser Zeitraum in der Praxis oft verkürzt wird. Trotz der gescheiterten Revision und vorangegangenen Beschwerden bis hin zum Bundesverfassungsgericht hatte sich Berger zu einer möglichen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geäußert.
Die verbreiteten Cum-Ex-Geschäfte, deren Höhepunkt zwischen 2006 und 2011 lag, nutzten eine Gesetzeslücke, durch die Banken und Investoren erstattete Kapitalertragssteuern erhielten, die nie gezahlt wurden. Diese Praxis wurde 2012 unterbunden, und der Bundesgerichtshof entschied 2021, dass solche Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.