15. Dezember, 2024

Wirtschaft

Handel im Wandel: Gig Economy erobert Weihnachtssaison

Handel im Wandel: Gig Economy erobert Weihnachtssaison

Die Vorweihnachtszeit, traditionell geprägt von geschäftigem Treiben in den Geschäften, erfährt in diesem Jahr eine bemerkenswerte Wandlung. Große Marken wie Urban Outfitters, Lush, Gymshark, Uniqlo und Emma Sleep greifen Berichten zufolge vermehrt auf sogenannte 'freelance' Verkaufskräfte über Gig-Apps zurück, um dem Festtagstrubel gerecht zu werden. Diese neue Praxis könnte jedoch einige alarmierende Konsequenzen nach sich ziehen, da diese Beschäftigten als Selbstständige eingestuft werden und somit grundlegende Arbeitsschutzrechte entfallen.

Tim Sharp, ein hochrangiger Mitarbeiter des Gewerkschaftsbundes TUC, äußerte sich besorgt über diesen Trend. Er betonte, wie unverständlich es für viele wirken mag, dass Personen, die in einem Ladengeschäft arbeiten, keine grundlegenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen erhalten. Die zentrale Frage dieser Diskussion sei der tatsächliche Beschäftigungsstatus der freiberuflichen Mitarbeitenden.

Traditionell setzen Geschäfte in der Hochsaison auf Agenturmitarbeiter, die zumindest Anspruch auf grundlegende Arbeitnehmerrechte haben, darunter Urlaubsanspruch und Mindestlohn. Doch inzwischen haben sich Plattformen wie YoungOnes und Temper verstärkt am Markt etabliert, angepriesen von jungen Social-Media-Influencern, die bei einer Vielzahl von Followern Gehör finden. Diese Plattformen bieten Geschäften eine kosteneffiziente Möglichkeit, Aushilfen zu finden, die jedoch weitgehend ohne rechtlichen Schutz dastehen.

Tim Sharp warnt davor, dass zukünftig vermehrt Unternehmen dieses Schlupfloch ausnutzen könnten, um bestehende wie auch neue Arbeitsrechtsbestimmungen zu umgehen. Die Regierung plant zwar, ein einfacheres, zweigeteiltes System zu entwickeln, das zwischen Arbeitnehmern und tatsächlich selbstständigen Geschäftsleuten unterscheidet. Doch solange diese Reformen ausstehen, bleibt das Problem bestehen.

Ein Sprecher des Ministeriums für Wirtschaft und Handel betonte, dass Arbeitgeber niemals die Arbeitsrechte ihrer Mitarbeiter untergraben sollten, indem sie deren Status als Selbstständige fälschlich kennzeichnen. Falls dies geschieht, können sich die Betroffenen an ein Arbeitsgericht wenden und unter Umständen erhebliche Entschädigungen erwirken.