24. Dezember, 2024

Grün

Haftstrafen für Klimaaktivisten der Letzten Generation: Gericht verzichtet auf Bewährung

Haftstrafen für Klimaaktivisten der Letzten Generation: Gericht verzichtet auf Bewährung

In einem präzedenzlosen Fall hat das Amtsgericht Neubrandenburg zwei ältere Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation zu Haftstrafen verurteilt, ohne die Möglichkeit einer Bewährung. Die Entscheidung folgte nach der Sabotage einer Erdölleitung und der Ankündigung weiterer Straftaten im Gerichtssaal, die nach Aussage der Gerichtssprecherin im Namen des "Weltklimas" begangen werden sollten. Die Klimaaktivisten, im Alter von 69 und 74 Jahren, bestritten die Vorwürfe nicht. Sie wurden wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt. Der 69-Jährige erhielt eine siebenmonatige Haftstrafe, die eine weitere Verurteilung aus Bayern einschließt. Der 74-Jährige wurde zu drei Monaten Haft verurteilt. Im April 2022 drangen die Aktivisten in Pumpstationen bei Demmin und nahe der brandenburgischen Grenze ein. Dabei beschädigten sie Maschendrahtzäune und Sicherungsketten und stoppten in einem Fall den Ölfluss, was zur kurzzeitigen Umstellung auf einen Notbetrieb führte. Die betroffene Leitung versorgt die Raffinerie PCK Schwedt mit Öl aus dem Rostocker Hafen. Die Urteile folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nachdem die Aktivisten trotz vorheriger Strafbefehle im Gesamtwert von 8.000 Euro keine Einwilligung gezeigt hatten. Ihre Berufung auf einen „Notstand“ zur Rettung des Klimas wurde vom Gericht nicht anerkannt. Abschließend sei zu erwähnen, dass die Urteile noch nicht rechtskräftig sind.