Die Anwälte von Anteilseignern dürfen sich freuen: Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine weitere Sammelklage im Wertpapierrecht abgewiesen. Überraschend ist diese Entscheidung kaum, denn der Streit zwischen dem Chiphersteller Nvidia und seinen Aktionären über mutmaßlich irreführende Angaben zur Abhängigkeit vom Schwankungen unterworfenen Kryptomarkt entzieht sich einer klaren rechtlichen Einordnung.
Bereits vor drei Wochen scheiterte der Versuch von Facebook, ein Urteil revidieren zu lassen, das eine Klage zugunsten der Investoren zulässt. Der Vorwurf: Das Unternehmen, nun Meta genannt, hätte nicht über eine unzulässige Datenabschöpfung informiert. Die Hohen Richter taten sich schwer, Prinzipien für die Offenlegung von Risiken bei bereits eingetretenen Ereignissen zu formulieren.
Obwohl die Verteidigungshoffnungen der Angeklagten durch die Klageanhörungen geweckt wurden, stehen die Klägeranwälte nun erleichtert da. Die Haltung des Gerichts könnte darauf hinweisen, dass es sich aus der Privatklage im Wertpapierrecht zurückziehen möchte. Diese Einschätzung teilen auch mehrere bedeutende juristische Stimmen.
Es bleibt die Frage, ob der Supreme Court in Zukunft zurückhaltender bei der Annahme neuer Wertpapierklagen agieren wird. Die Verteidigerseite indes wird weiterhin bestrebt sein, ihre Argumente zu schärfen und klar abzugrenzen. Denn solange keine einheitlichen Standards gesetzt sind, bleibt der Handlungsspielraum der Klägerorganisationen beträchtlich.
Unternehmen wie Nvidia und Meta müssen sich darauf einstellen, dass die Gerichtshöfe auf niedrigerer Ebene weiterhin unterschiedliche Urteile fällen könnten. Die Interpretation der bestehenden Argumente und deren Konsequenzen für die zukünftige Rechtsprechung wird auch von den vorliegenden Erörterungen durch den U.S. Justizminister beeinflusst werden.