Die energiepolitischen Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erhalten einen Rückschlag. Der für diese Legislaturperiode geplante Start eines neuen Kraftwerksgesetzes, das den Ausbau von Gaskraftwerken fördern sollte, wird ausgesetzt. Dem Wirtschaftsministerium zufolge fehlen die parlamentarischen Mehrheiten, da die Unionsfraktion ihre Ablehnung deutlich gemacht hat. Dies führt dazu, dass nach dem Ende der Ampel-Koalition die SPD und Grünen gemeinsam keine Mehrheit mehr im Parlament besitzen.
Der geplante Umstieg auf flexible Kraftwerkskapazitäten ist essentiell für die Energiewende, um in Zeiten, in denen Wind- und Solarenergie nicht ausreichen, den Strombedarf decken zu können. Ein entworfenes Kraftwerkssicherheitsgesetz, das bereits mit der EU-Kommission abgestimmt war, kann nun nicht umgesetzt werden. Das Ministerium betont, sich auf erreichbare Maßnahmen zu konzentrieren.
Die geplanten Gaskraftwerke, die langfristig auf Wasserstoff umgestellt werden sollten, um klimafreundlicher zu werden, sollen ursprünglich 2030 fertiggestellt sein. Doch Verzögerungen könnten auch den Zeitplan für den Kohleausstieg gefährden. Ein früherer Kohleausstieg ist aufgrund erhöhter CO2-Kosten vorstellbar, jedoch nicht ohne die neuen Gaskraftwerke durchführbar.
Trotz dieser Dämpfer gibt es Fortschritte bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie in der Bioenergie. Für KWK-Anlagen wurde beschlossen, dass Planungen nach 2026 ebenfalls förderfähig sind, was den Betreibern mehr Sicherheit gibt. Auch die Bioenergie-Vorschriften werden flexibler, um die Förderung von Biogasanlagen zu erleichtern.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, begrüßt die neuesten Änderungen: "Wir brauchen schnellstmöglich eine rechtssichere Lösung, um den Stadtwerken die notwendigen Planungs- und Investitionssicherheiten zu bieten."