Die Grünen haben sich auf ihrem Parteitag in Wiesbaden auf ein wegweisendes Konzept zur Neugestaltung der Erbschaftsteuer geeinigt. Das vorgestellte Modell sieht einen einheitlichen "Lebensfreibetrag" von einer Million Euro vor, der unabhängig von familiären Beziehungen zwischen Erblasser und Erben gilt. Oberhalb dieses Betrags plant die Partei einen linearen Steuersatz von 25 Prozent auf alle Vermögensarten – eine Maßnahme, die auch Immobilien und Aktien umfasst.
Die Grünen möchten mit dieser Reform die bisher zahlreichen Ausnahmeregelungen, die in einigen Fällen sogar zu einer vollständigen Befreiung von der Steuer führen, weitgehend abschaffen. Ausnahmen sollen lediglich für den Schutz von Familienheimen und für Ausbildungszuwendungen verbleiben. Besonders im Fokus steht die Abschaffung der Sonderregelungen für Betriebsvermögen, um eine gerechtere Besteuerung sicherzustellen. Um dennoch mögliche finanzielle Belastungen für Unternehmen zu mindern, schlagen die Grünen eine großzügige Stundung der Steuerzahlungen vor. Diese sollen unabhängig von der Art des Erbes über einen längeren Zeitraum und in gleicher Höhe pro Jahr getilgt werden können.
Derzeit gelten für Ehepartner Freibeträge von 500.000 Euro, während Kinder Anspruch auf 400.000 Euro haben. Eine selbst genutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden. Betriebsvermögen unterliegt separaten Regelungen, die nun einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden sollen.