20. September, 2024

Wirtschaft

Grundsteuerbewertung: Finanzgericht Köln bestätigt Bundesmodell

Grundsteuerbewertung: Finanzgericht Köln bestätigt Bundesmodell

Das Finanzgericht Köln hat jüngst grünes Licht für die neue Grundsteuerbewertung gegeben und damit Geschichte geschrieben. Die Richter wiesen eine Klage gegen die reformierte Bewertung nach dem Bundesmodell ab und befanden diese für rechtlich nicht zu beanstanden (Az.: 4 K 2189/23). Diese Entscheidung ist die erste ihrer Art zum sogenannten Bundesmodell, das von mehreren Bundesländern angewandt wird, erklärten die Gerichtssprecher.

Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, der den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell feststellte. Die Kläger erhoben verfassungsrechtliche Bedenken, doch das Gericht sah diese als nicht durchgreifend an. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Der Senat ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu.

Die abgewiesene Klage ist Teil einer Reihe von Musterklagen, die der Bund der Steuerzahler unterstützt hatte. Sie argumentieren, die Neubewertung der Immobilien für die Grundsteuer sei nach wie vor verfassungswidrig, obwohl das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung bereits als verfassungswidrig erklärt hatte.

Das Bundesmodell zur Neuberechnung der Grundsteuer wird aktuell in neun Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bislang veröffentlichte das Gericht lediglich den Tenor der Entscheidung, die ausführlichen Entscheidungsgründe werden noch nachgereicht.