21. September, 2024

Technologie

Google vor Gericht: Kampf um Marktmacht im Ad-Tech-Sektor

Google vor Gericht: Kampf um Marktmacht im Ad-Tech-Sektor

Im Albert V. Bryan United States Courthouse in Alexandria, Virginia, läuft derzeit die zweite große Kartellrechtsklage gegen den Technologieriesen Google. Seit zwei Wochen versuchen Anwälte des Justizministeriums, durch Befragung mehrerer Zeugen nachzuweisen, dass Google gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Am vergangenen Freitag haben die Regierungsanwälte ihre Hauptargumente in dem Fall U.S. et al. v. Google abgeschlossen. Nun beginnt Google, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. In der 2022 eingereichten Klage wird Google beschuldigt, ein Monopol im Bereich der Online-Werbung aufgebaut zu haben. Der Konzern weist diese Behauptung zurück und argumentiert, die Branche sei hochgradig wettbewerbsintensiv. Google wirft dem Justizministerium vor, Konkurrenten wie Facebook und Amazon zu ignorieren, um die eigene Anschuldigung überzeugender zu gestalten.

Der Prozess, der im Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Virginia stattfindet, soll insgesamt etwa vier Wochen dauern. Nach Abschluss könnte Richterin Leonie Brinkema mehrere Monate benötigen, um ein Urteil zu fällen. Die Konsequenzen sind erheblich: Die Regierung fordert die Aufspaltung des Konzerns und den Verkauf einiger Unternehmensbereiche.

Während des Prozesses kristallisierten sich zwei Hauptthemen heraus: zum einen, welche Maßnahmen Google ergriffen haben soll, um illegale Marktmacht zu erlangen und zu halten; zum anderen, wie diese Praktiken Websitebetreiber, Werbungstreibende und letztlich die Verbraucher geschädigt haben. Hier sind die Hauptanklagen des Justizministeriums:

#### Wie Google ein Monopol in der Ad-Tech-Software aufbaute

Das Justizministerium und mehrere Bundesstaaten werfen Google vor, seine Kontrolle über die Anzeigentechnologie missbraucht und das Wettbewerbsrecht verletzt zu haben, unter anderem durch die Übernahme des Werbesoftware-Unternehmens DoubleClick im Jahr 2008. Der Konzern habe die Anzeigenpreise in die Höhe getrieben und Verleger geschädigt, indem er einen großen Anteil jedes Verkaufs einbehielt, so die Argumentation der Regierung.