21. Dezember, 2024

Technologie

Google kontert Verkaufspläne des Justizministeriums als übertrieben

Google kontert Verkaufspläne des Justizministeriums als übertrieben

In einem bemerkenswerten Schachzug hat Google das Drängen des US-Justizministeriums, seinen Webbrowser zu verkaufen, als 'extrem' und gesetzeswidrig bezeichnet. Das Unternehmen zeigte sich besorgt, dass solche Maßnahmen die Innovation und zukünftige Investitionen ernsthaft gefährden könnten. Die Stellungnahme erfolgte im Rahmen einer Eingabe an ein Bundesgericht, in der Google gleichzeitig einen eigenen Lösungsansatz vorschlug. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen exklusive Verträge mit Browsern, Smartphone-Herstellern und Mobilfunkanbietern. Google argumentiert, dass die geforderten Maßnahmen nicht im Einklang mit den festgestellten Verstößen stehen würden. Das Justizministerium hatte zusammen mit einer Gruppe von US-Bundesstaaten Ende letzten Monats den Richter Amit Mehta aufgefordert, Google dazu zu verpflichten, neben dem Chrome-Browser auch andere tiefgreifende Veränderungen im Unternehmensgeschäft umzusetzen. Ziel sei es, den Wettbewerb im Bereich der Online-Suche zu stärken. Lee-Anne Mulholland, Googles Vizepräsidentin für Regulierungsangelegenheiten, betonte, dass ein etwaiger Kompromiss es konkurrierenden Browsern wie Apples Safari erlauben müsse, frei Vereinbarungen mit jeglichen Suchmaschinen zu treffen, die sie für die besten für ihre Nutzer halten. Ihrer Ansicht nach sollte die Lösung es ermöglichen, dass mehrere Suchmaschinen auf Geräten vorinstalliert sein können, ohne dass diese zwingend Chrome oder die Google-Suche beinhalten müssen. Dieses Dokument markiert Googles ersten offiziellen Gegenstoß, seit im Vorfeld festgestellt wurde, dass das Unternehmen seine Marktdominanz im Bereich der Online-Suche und Werbung rechtswidrig ausgenutzt habe. Obwohl Google plant, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, muss es vorerst den Ausgang des Verfahrens abwarten. Richter Mehta hat seine Entscheidung für den Umgang mit dem Wettbewerbsmangel im kommenden April angesetzt und eine endgültige Entscheidung für August 2025 angekündigt.