In einem wegweisenden Verfahren analysiert der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Grenzen des Informationsaustauschs im Rahmen von kartellrechtlichen Ermittlungen gegenüber dem Technologiekonzern Google. Im Fokus steht der Schutz sensibler Unternehmensdaten, während Deutschlands Kartellwächter den Vorwurf von potenziell wettbewerbsschädigenden Praktiken bei den Google Automotive Services (GAS) erhärten möchten.
Diese Services, bestehend aus Google Maps, einer Adaption des Google Play Stores und dem Google Assistant, sind insbesondere bei internationalen Fahrzeugherstellern wie Volvo, Ford, Renault, Nissan und Polestar beliebt. Sie werden typischerweise als Gesamtpaket angeboten, was nach Auffassung des Bundeskartellamts die Präferenz für Google-Dienste in den Infotainmentsystemen der Fahrzeuge fördern könnte. Im Gegensatz dazu zählen deutsche Autobauer wie BMW, Mercedes, Audi und VW nicht zum Kundenkreis von GAS.
Die Problematik verstärkte sich, als Beschwerden der Wettbewerber TomTom und Cerence, die im Bereich der Kartographie und Spracherkennung operieren, die Behörden auf den Plan riefen. Nachdem im Juni eine Abmahnung seitens des Bundeskartellamts an Google Deutschland und den Mutterkonzern Alphabet erging, versuchte Google durch Vorschläge zur Lösung beizutragen. Trotzdem ist der Konzern nun in Sorge, wichtige Unternehmensgeheimnisse könnten durch eine Offenlegung von Untersuchungsergebnissen an die Konkurrenten gelangen.
Die Brisanz des Falles könnte eine nicht öffentliche Verhandlungsführung des Kartellsenats des BGH bedingen, um die geheimen Daten adäquat zu schützen. Zudem steht zur Debatte, ob der BGH überhaupt zuständig ist. Ein prognostizierter Zeitpunkt für eine endgültige Entscheidung liegt derzeit noch im Ungewissen.