17. November, 2024

Technologie

Google im Kreuzfeuer: Zweites Kartellverfahren gegen Werbemonopol

Google im Kreuzfeuer: Zweites Kartellverfahren gegen Werbemonopol

Google sieht sich erneut einem Kartellverfahren gegenüber, nachdem das Justizministerium (DOJ) eine weitere Klage gegen den Technologieriesen eingereicht hat. Zentraler Vorwurf: Der unlautere Wettbewerb innerhalb der Werbetechnologiebranche. Das DOJ argumentiert, dass Google durch seine dominierende Stellung im Werbetechnik-Sektor einen unfairen Vorteil gegenüber Mitbewerbern genießt und somit die Anzeigepreise in die Höhe treibt.

Für Google sind die Anzeigen-Einnahmen ein essenzieller Teil ihres Geschäftsmodells, machen sie doch 77 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Laut dem Jahresbericht 2023 erzielte Google hierdurch Einnahmen von 237 Milliarden Dollar von insgesamt 307 Milliarden Dollar.

Bereits im August hatte ein Richter festgestellt, dass Google durch monopolistische Praktiken im Bereich der Suchmaschinen Konkurrenten wie DuckDuckGo, Bing und Yelp benachteiligt hat. Google’s Verteidigungslinie – die Überlegenheit ihres Produkts – konnte das Gericht nicht überzeugen, und ein ähnliches Argument wird auch in dem bevorstehenden Verfahren erwartet.

Kritiker des Unternehmens bemängeln, dass Google sowohl den An- als auch den Verkauf sowie die größte Werbebörse kontrolliert. Ein Google-Werbemanager verglich dies mit der hypothetischen Situation, dass Goldman Sachs oder Citibank die New Yorker Börse (NYSE) besitzen würden.

Das DOJ führt in seinen Anklageschriften an, dass Google wesentliche Konkurrenten aus dem Markt für Werbetechnologie verdrängt und potenzielle Mitbewerber abgeschreckt hat, wodurch den wenigen verbliebenen Konkurrenten erhebliche Nachteile entstanden seien. Google bezeichnet diese Klage als rückwärtsgewandt und weltfremd.

Der Prozess findet in Alexandria, Virginia, statt und wird voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Während die letzten Schritte im Fall des Suchmaschinenmonopols eingeleitet werden, arbeiten Richter und Parteien an einem Zeitplan zur Findung einer Lösung. Das DOJ soll bis Ende des Jahres einen detaillierten Vorschlag vorlegen, wobei bis spätestens August 2025 eine Lösung gefunden werden muss.