24. Dezember, 2024

Technologie

Google gewinnt Aufschub im Rechtsstreit über Android-App Store

Google gewinnt Aufschub im Rechtsstreit über Android-App Store

Ein kalifornischer Bundesrichter hat Googles Antrag auf Aufschub einer Anordnung stattgegeben, die den Technologiekonzern dazu verpflichtet hätte, seinen Android-App Store Play bis zum 1. November zu überarbeiten. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen eines Kartellrechtsverfahrens, das von Epic Games, dem Hersteller des beliebten Spiels "Fortnite", gegen Google angestrengt wurde.

US-Bezirksrichter James Donato aus San Francisco entschied am Freitag zugunsten von Google, nachdem das Unternehmen argumentiert hatte, dass die ursprünglich für den 7. Oktober erlassene einstweilige Verfügung dem Unternehmen Schaden zufügen und erhebliche Sicherheits- und Datenschutzrisiken für das Android-Ökosystem mit sich bringen würde. Die Verschiebung der Verfügung gibt dem 9. Berufungsgericht der USA in San Francisco die Gelegenheit, Googles separaten Antrag auf Aussetzung der Anordnung zu prüfen.

Google äußerte seine Zufriedenheit mit der Entscheidung des Bezirksgerichts, die Umsetzung der von Epic geforderten, potenziell gefährlichen Maßnahmen zu pausieren, während das Berufungsgericht ihren Antrag prüft. Epic Games hat bislang nicht auf Anfragen zur Stellungnahme reagiert.

Im vorangegangenen Verfahren hatte eine Jury festgestellt, dass Google illegal den Markt für das Herunterladen von Apps auf Android-Geräten und für In-App-Transaktionen monopolisiert hatte. Der Richter folgte in seiner Anordnung weitgehend den von Epic vorgeschlagenen Maßnahmen, die Google dazu verpflichten würden, die Installation konkurrierender App-Stores auf Android zuzulassen und alternative Zahlungsmethoden zu ermöglichen. Zudem wäre es Google untersagt gewesen, Zahlungen an Gerätehersteller für die Vorinstallation seines App-Stores zu leisten oder Einnahmen aus dem Play Store mit anderen App-Vertriebsunternehmen zu teilen.

Google hat gegen die kartellrechtlichen Feststellungen bereits Berufung beim 9. Berufungsgericht eingelegt, wobei das Unternehmen argumentiert, dass es aufgrund des Wettbewerbs mit Apples App Store nicht als Monopolist gelten könne.